Krankenversicherung beim Studium?

4 Antworten

Von Experte isomatte bestätigt

Hallo,

beim Arbeitslosengeld II wird jeder Erwerbsfähige einzeln krankenversichert.

Wurde schon ein Antrag auf Bafög gestellt?

Wenn das Jobcenter das Alg II für den Studenten einstellt, kann man bis zum 25. Geburtstag kostenlos familienversichert werden. Wichtig ist nur, dass ein Elternteil einen speziellen Fragebogen zur Familienversicherung ausfüllt.

Alle Briefe vom Jobcenter sehr genau lesen. Zur Krankenversicherung und der entsprechenden Beitragszahlung wird es - wenn es Veränderungen gibt - einen entsprechenden Passus geben.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bafög wurde beantragt. Kommt aber erst Dezember wahr eine Antwort

Von Experte RHWWW bestätigt

Wohnst du als Kind bei deinen bedürftigen Eltern, dann bildest du mit ihnen unter 25 eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ), wenn du deinen eigenen Bedarf nicht durch eigenes anrechenbares Einkommen decken kannst.

Ab dem 15 Lebensjahr ist dann jede Person im Haushalt selber ein Mitglied einer Krankenkasse, weil man ab da als arbeitsfähige Person gilt, eine kostenlose Familienversicherung ist im ALG - 2 Bezug nur noch für unter 15 jährige Kinder möglich.

Wenn du schon Bafög - beantragt hast, hast du da auch schon einmal einen kostenlosen Rechner aus dem Internet genutzt ?

Denn solltest du dann Anspruch auf Bafög - haben, dann würde am Ende die Höhe entscheidend sein, was du außer Kindergeld von derzeit 204 € noch an evtl. Einkommen hast und wie hoch dein Bedarf nach dem SGB - ll bei deinen Eltern ist.

Im Regelfall stünden dir dann derzeit min. 345 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu + deinen KDU - Kopfanteil.

KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne den monatlichen Abschlag für den normalen Haushaltsstrom.

Die gesamte Warmmiete wird also durch die Personen im Haushalt geteilt und ergibt dann im Regelfall den KDU - Kopfanteil und dazu kommt dann min. noch der derzeitige Regelbedarf für den Lebensunterhalt.

Du hast also zumindest solange dein Bafög - Antrag bearbeitet wird weiterhin Anspruch auf ALG - 2 und da müssen dann auch die Beiträge für deine KV - gezahlt werden.

Das Jobcenter rechnet zwar dein Kindergeld als Einkommen bis in der Regel auf 30 € Versicherungspauschale auf deinen Bedarf an, wenn du z.B. kein zusätzliches Erwerbseinkommen hast, aber dann bekommen deine Eltern, wenn sie für sich selber auch noch ALG - 2 beziehen ja zumindest eine Aufstockung für dich gezahlt.

Normalerweise solltest du das aus dem Bescheid deiner Eltern entnehmen können, also erst einmal ob und wenn ja was für Leistungen sie noch für dich bekommen und wenn, dann auch in welcher KV - du durchs Jobcenter deine Beiträge gezahlt bekommst.

Das Jobcenter wird dann ggf. beim Bafög - Amt einen Antrag auf Erstattung stellen, die verrechnen das dann unter sicher, du solltest dann aber von beiden Stellen einen schriftlichen Bescheid erhalten.

Hast du dann zu deinem Bafög - nicht noch zusätzlich Erwerbseinkommen, dann kannst du als pauschalen Freibetrag von deinem Bafög - min. 100 € abziehen, auf Nachweis auch höherer Freibetrag möglich.

In diesen 100 € sind 30 € Versicherungspauschale enthalten, diese kannst du dann also ohne weiteres Erwerbseinkommen abziehen und musst nur diese max. 70 € monatlich für notwendige berufsbedingte Aufwendungen einsetzen, also z.B. für Fahrkosten und Gebühren / Material die zu zahlen sind.

Auf Nachweis könnte dann der übersteigende Betrag zusätzlich geltend gemacht werden, dass würde dann dein anrechenbares Einkommen nochmal verringern.

Dann wird aber dein Kindergeld zu 100 % auf deinen Bedarf angerechnet, weil diese 30 € schon in den 100 € enthalten sind.

In deinem Bafög - sollte im Regelfall dann ja auch eine Pauschale für die KV - enthalten sein, müsstest du tatsächlich mehr zahlen, dann ist das ja nachweisbar und der übersteigende Betrag müsste auch berücksichtigt werden.

Dein Kindergeld bleibt aber nur solange dein Einkommen, solange du auf das Kindergeld zur Deckung deines eigenen Bedarfs angewiesen bist, würdest du nur noch einen Teil oder auch nichts mehr benötigen, dann würde dieser Teil bzw. max. das volle Kindergeld wieder zum Einkommen von Mutter oder Vater, je nachdem wer es bekommt oder den Antrag gestellt hat.

Und das würde dann entsprechend den Vorgaben auf den Rest der BG - angerechnet, du würdest dann auch als unter 25 jähriges Kind aus der BG - deiner Eltern raus sein und müsstest dann unter Berücksichtigung von evtl. einem Teil des Kindergeldes zur eigenen Bedarfsdeckung dann einen Anteil selber an deine Eltern zahlen.

Ab Beginn des Studiums wirst du kein ALG II mehr bekommen und kannst in die Familienversicherung eines Elternteils wechseln. Rufe die Krankenkasse an und lass dir einen Antrag auf Familienversicherung zusenden.

Beantrage gleichzeitig Bafög, das dir als Student ggf. zusteht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dann warst du je bisher auch familienversichert. Das bleibst du dann auch als Student bis zum 25. Lebensjahr

Beim ALG 2 gibt es keine Familien Versicherung da ist jeder einzeln versichert

Mit ALG II ist man ab dem 15. Lebensjahr selbst versichert.