Midijob + Krankenversicherung + Selbständigkeit

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wenn die abhängige Tätigkeit über 400 Euro monatlich liegt, wird diese versicherungspflichtig. Ausschlussgrund für die gesetzliche Krankenversicherung wäre allerdings die Vollendung des 55.Lebensjahres.

Bei Mehrfachtätigkeiten muss dann geprüft werden, ob die selbständige Tätigkeit überwiegt (=bleibt PKV) oder die abhängige Beschäftigung (=dann GKV). Dabei werden die Wochenarbeitsstunden und die Einkommen beider Tätigkeiten gegenübergestellt, was eben überwiegt.

Sollten in der Selbständigkeit Arbeitnehmer beschäftigt sein, ist die Selbständigkeit klar hauptberuflich (bleibt PKV), auch wenn Arbeitszeit und Einkünfte geringer als in der abhängigen Beschäftigung sein sollten.

arnikahamburg 
Fragesteller
 09.04.2010, 15:54

die selbständige Tätigkeit überwiegt. Und ich bin noch nicht 55 Jahre alt.

Kunterbunt23  09.04.2010, 15:57
@arnikahamburg

Na dann gibts keine Möglichkeiten in die gesetzliche zurückzukehren. Der versicherungsrechtliche Status würde lauten: Hauptberuflich selbständiger mit nebenberuflich abhängiger Beschäftigung. Kranken- und Pflegeversicherung gehen zur PKV (Arbeitgeberanteil des Midi-Jobs wird ausbezahlt), aber es entsteht Versicherungspflicht zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.

DerMakler  10.04.2010, 13:06
@Kunterbunt23

Klasse Antwort! Besser kann man die 1/12 Regelung (Minijob/Selbständigketit) nicht erklären !HG DerMakler

in der sogenannten Gleitzone besteht Sozialversicherungspflicht. Obwohl die Beiträge niedriger sind besteht voller Versicherungsschutz in der Kranken- und Pflegeversicherung. Zu klären ist dann allerdings mit der GKV ob und wie viel Beitrag noch aufgrund der Selbständigkeit zu zahlen ist.

am besten du rufst bei einer gesetzlichen Krankenkasse an und fragst unter welchen Bedingungen die dich nehmen. Die kennen sich da am allerbesten aus.

arnikahamburg 
Fragesteller
 09.04.2010, 15:48

welche geseztliche KV kann man empfehlen?

  • die TK macht ja gerade "komische" Geschäfte.

Secuvita? vielleicht? Danke

hallo sobald dein Job in einen sozialpflichtigen Bereich fällt; Du also keine Rechnung stellst, also "abhängig arbeitest. Das ist im Normalfall ein Betrag über 400,00€ monatlich wirst Du gesetzlich versichert und damit kannst Du auch die Krankenkasse aussuchen.Du solltest dann aber Deine private Versicherung kündigen.