Krankenversicherung Selbstständig und Minijob während Elternzeit?

3 Antworten

Ruf deine Krankenkasse an und lass dich beraten.

Aus meinem Gefühl heraus würde ich sagen:

Eigentlich ist die Stundenzahl völlig egal. Dein Gesamteinkommen ist die Basis für die Berechnung des Beitrages. Hier musst du aufpassen und schon rechtzeitig Geld zurücklegen, weil der KV-Beitrag auch im Nachhinein erhoben wird.

Die Stundenzahl ist schon entscheidend.

Hier wäre ich vorsichtig und würde den Status durch die KV rechtssicher feststellen lassen.

Gehst du nämlich von einem anderen Mittelpunkt deines Erwerbslebens aus als die KV, kann es zu bösen Nachforderungen kommen.

Wenn du über 450,- € im Monat kommst (Minijob Brutto + Gewinn Selbständigkeit) ist AUF KEINEN FALL eine kostenlose Weiterversicherung möglich.

Hallo,

solange das Arbeitsverhältnis in der Hauptbeschäftigung (12 Wochenstunden) noch in Form der Elternzeit besteht und die Selbständigkeit nebenberuflich ist, besteht weiterhin Beitragsfreiheit. Diese endet aber mit Ende der mit dem Arbeitgeber vereinbarten Elternzeit.

Die Krankenkasse prüft, ob die Selbständigkeit haupt- oder nebenberuflich ist. Kriterien sind hierbei:

  • Einnahmehöhe (ggf. werden auch alle anderen Einnahmen berücksichtigt); bei der Selbständigkeit werden die Einkünfte berücksichtigt (siehe Steuerrecht: § 15 SGB IV)

  • wöchentliche Arbeitszeit

  • Werden in der Selbständigkeit eigene Arbeitnehmer beschäftigt?

Nach der schriftlichen Entscheidung der Krankenkasse Veränderungen immer sofort der Krankenkasse mitteilen!

Noch Fragen offen?

Gruß

RHW