Muss ich trotz Halbwaisenrente die gesetzliche Krankenversicherung zahlen?

Hallo,

ist die Mutter selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse?

Liegen die monatlichen Einkünfte (ohne Halbwaisenrente der UV) über 470 Euro monatlich?

Gruß

RHW

Ja, meine Mutter ist in der gesetzlichen KV und nein, meine Einkünfte(Nachhilfe) sind unter 470€.

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kinder, die einen oder beide Elternteile verloren haben, haben Anspruch auf Halbwaisen- oder Vollwaisenrenten. Erhalten Sie Waisenrente, sind Sie automatisch versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Allerdings müssen Sie als Waisenrentner bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, solange Sie

  • eine schulische Ausbildung absolvieren,
  • studieren
  • oder einen Wehr-, Zivil- oder Freiwilligendienst ohne Arbeitsentgelt leisten.

Wenn Sie einen Wehr-, Zivil- oder einen gesetzlichen Freiwilligendienst leisten, dann wird die Beitragsfreiheit sogar um diese Zeitspanne verlängert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Gut. Und wer dann arbeitet muss sich krankenversichern und zahlen.

@pblaw

So ist es. Weil dann ist man wahrscheinlich versicherungspflichtig beschäftigt, ob als Azubi oder Beschäftigter.

@sassenach4u

Hallo sassenach4u,

die Aussagen oben beziehen sich auf Waisenrente der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 5 SGB V). Der Fragesteller bezieht eine Rrente der Unfallversicherung.

Gruß

RHW

@RHWWW

Sorry, überlesen....

Gibt es auch eine Quelle hierzu? Würd' mich ganz arg interessieren...

Wo bitte bleibt deine Quellenangabe?

Hallo,

die Beitragsfreiheit der Halbwaisenrentner bezieht sich nur auf Bezieher einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, nicht der Unfallversicherung.

Wenn die Mutter selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist (nicht selbst über einen Stiefvater familienversichert ist), kann man (weiter) kostenlos familienversichert bleiben/werden. Die Mutter benötigt dafür ein Antragsformular Ihrer Krankenkasse (wenn es nicht über die Online-Filiale möglich ist). Renten der gesetzlichen Unfallversicherung zählen dabei nicht als Einkünfte.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dann bekommst du doch sicher auch die Halbwaisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung deines Vaters. Damit bist du ja pflichtversichert. Nur wenn du freiwilliges Mitglied der Krankenkasse bist, ist auch die BG-Rente beitragspflichtig.

Kleine Ergänzung, prüfe ein Stipendium, welches oft vergessen wird, nicht dass da etwas verschenkt wird.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung