Rückwirkende Stornierung der Krankenversicherung?

4 Antworten

Damit hat dein Studium überwogen und du warst weiterhin zur Zahlung der freiwilligen Beiträge verpflichtet.

Offensichtlich hat die Hochschule aus Versehen zuerst ein Anmeldung als Pflichtversicherter gemacht- damit hat die Kasse den Beitragseinzug zu Recht eingestellt- doppelt kassieren darf sie nicht.

Dann hat dein Arbeitgeber festgestellt, dass du geringfügig beschäftigt bist, die Meldung korrigiert und den verpflichtenden Beitrag an die Knappschaft abgeführt- welcher allerdings keine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung auslöst.

Damit ist die Forderung deiner Kasse richtig und du musst zahlen.

natürlich !

mein Fall hat gewisse Ähnlichkeiten mit deinem

ich habe keine Lust mehr zu arbeiten ...

habe meinen Job an den Nagel gehängt, fahre das halbe Jahr in Urlaub, lebe vom Ersparten ...

logisch dass man trotzdem Krankenversichert sein sollte mit der ganzen Familie

habe mit meiner Kasse gesprochen, zahle den niedersten Betrag um die 170 Euro (AG/AN Anteil) Bedingung Einkommen nicht höher als 950 Euro/mtl

das geht seit fast 6 Jahren so .... problemlos

gelegentlich plagt mich die Langeweile, dann besuche ich nen Freund bearbeite bei dem Projekte, da ich gelegentlich in seinem Betrieb rumlaufe habe ich nen Vertrag über ne geringfügige Beschäftigung abgeschlossen (Unfallschutz .... Berufsgenossenschaft versichert sein sollte)

da ist dann auch pauschal ein bestimmter Krankenkassenbeitrag dabei

keine Ahnung wieviel mögen es 15 ...20 Euro sein

die Abrechnungen schicke ich meiner Krankenkasse jährlich und die verlangt dann von mir einen geringen Betrag "Pflegeversicherung" weil der nicht automatisch abgeführt wird, mögen es 2 Euro/mtl sein

....zu deiner Frage, mit der geringfügigen Beschäftigung bist du sicherlich nicht aus der Versicherungspflicht draussen 

nicht knifflig - einfach zu lösen.

mit einer geringfügigen Beschäftigung wird man nicht GKV-pflichtig, sondern muss weiterhin Beiträge als freiwillig-GKV-Versicherter zahlen.

Bedeutet, was dir deine Krankenkasse mitgeteilt hat ist korrekt. Du musst die Beiträge nachzahlen. 

Studentische Rechtsberatung beim Studentenwerk täte ich vorschlagen