Hochschule vergisst Exmatrikulation an Krankenversicherung zu schicken?

4 Antworten

Mit der Exmatrikulation endete die Familienversicherung. Die Meldepflicht über die Exmatrikulation liegt bei dir, auch wenn die HS üblicherweise an die KK meldet.

Du musst dich selbst versichern, da du über 23 bist (bis 25 Jahre gilt nur während einer Ausbildung ohne Einkommen - z.B. Studium).

Die 180 € pro Monat hättest du in jedem Fall zahlen müssen, denn das ist die Mindesteinstufung, wenn man kein Einkommen hat.

sassenach4u  17.01.2018, 21:49

Genau so ist es. Das steht auch auf jedem Bogen der Prüfung der kostenfreien Familienversicherung "Jede Änderung in den Verhältnissen ist umgehend der Krankenkasse zu melden"!

Das steht auch auf jedem Bogen der Prüfung der kostenfreien Familienversicherung "Jede Änderung in den Verhältnissen ist umgehend der Krankenkasse zu melden"!

Nicht immer die anderen zum Schuldigen machen- DU bist verpflichtet, aktiv zu werden und ja, der Beitrag ist rechtens und du kannst keinen deswegen belangen. Die Hochschulen melden auch erst ab, wenn die Ex sicher ist. Es gibt tausende Studis, die mal wieder die rechtzeitige Zahlung der Semesterbeiträge verpennt haben. Wenn die HS jeden SOFORT melden würde, könnten die Krankenkassen mit den Beitragsbescheiden nicht nachkommen. Dann zahlen die Studis und alles muss rückabgewickelt werden.

Deswegen melden die HS und Unis immer zeitversetzt.

Der Student ist verpflichtet, die Informationen seiner Krankenversicherung zukommen zu lassen. Tut er es nicht, muss er damit rechnen, dass die Beiträge für seine Krankenversicherung höher ausfallen können.

Unter Umständen sogar bis zu einem mtl. Beitrag von ca. 800 €

du hast selbst die Mitwirkungspflicht alle Änderungen deiner Krankenkasse mitzuteilen. da ist niemand außer dir selbst Schuld.