Krankenkasse Säumnisgebühren zu hoch?

7 Antworten

Hallo,

am besten zunächst die Hauptschuld schnellstens bezahlen. Dann kommen keine neuen Säumniszuschläge hinzu.

Wenn man kein Geld hat, hilft der Vorschlag einer Ratenzahlung auch nichts.

Alter in dem betreffenden Zeitraum, für den die Beiträge offen sind?

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Bescheid der Krankenkasse über die Beitragspflichtige ist ein Verwaltungsakt, gegen den innerhalb eines Monats ab Zugang schriftlich Widerspruch eingelegt werden kann. Da Du schreibst, dass Du jeden Monat eine Zahlungserinnerung erhalten hast, wirst Du vermutlich keinen Widerspruch (Form-und fristgerecht) eingelegt haben. Der Betrag von 1.100 € lässt darauf schließen, dass die Beiträge für mehrere Monate nachberechnet wurden.
Letztendlich ist es Deine Pflicht, Dich um die ordnungsgemäße Meldung bei den Versicherungsträgern zu melden und Dich über die Möglichkeiten (Ratenzahlung) zu informieren. Wenn die Höhe der Säumniszuschläge und Mahngebühren ordnungsgemäß festgesetzt ist (die Berechnung dürfte sich eigentlich aus den Mahnschreiben ergeben), hast Du auch dagegen eine Widerspruchsmöglichkeit von einem Monat.

Wäre es irgendwie möglich, diese Säumnisgebühren löschen zu lassen? 

Nein, weil die Kk hat hier das Recht auf ihrer Seite - seit vielen Jahren ist man VERPFLICHTET sich zu versichern. Nur weil du das nicht wusstest/ nicht wolltest enthebt dich das nicht von der Verpflichtung. Nicht zahlen aber weiter medizinische Angebote nutzen - wer hier nicht hinterfragt betrügt ganz bewusst.

Oder irgendeine Verhandlung mit der Krankenkasse möglich?

Dazu ist die Kk NICHT verpflichtet, in deinem Fall kann man sogar eine Ablehnung nachvollziehen. Es liegt nun an dir dich angemessen zu verhaltenen und HÖFLICH um ein entgegenkommen zu bitten.

Stellst du dich weiter quer geht der Fall an einen Gerichtsvollzieher.

Was hat dich denn daran gehindert, AlG2 zu beantragen? Wenn diese Möglichkeit besteht, und der Anspruchsberechtigte macht es nicht, wird schnell "Schwarzarbeit" vermutet.

Du wirst auf jeden fall für die zurück liegende Zeit den Mindestbeitrag nachentrichten müssen. Dafür musst du aber BELEGEN, dass du ohne Einkommen warst.

Wenn du AlG 2 berechtigt warst, wäre ja auch vom JobCenter die Krankenversicherung gezahlt worden

IchWeissNich373 
Fragesteller
 21.09.2021, 12:41

Hallo, es ging um Rechtsfall vor Arbeitsgericht und es hat monatenlang gedauert. Damals war ich ALG1 Empfänger. Dann habe ich den Prozess gewonnen und wegen der ungerechten Kündigung musste der Arbeitgeber mir was bezahlen. Mit dem Geld war ich ein paar Monaten gut durchgekommen. Dann ALG1 ist beendet aber wie gesagt, ich habe mich nicht für ALG2 beantragt, weil ich das Geld hatte und dieses Geld habe ich genutzt. Dann die Krankenkasse mir geschrieben, dass ich nach der Beendung der ALG1 nicht mehr krankenversichert war und die Rechnung ist 1.100,00 Euro… Als ich die Rechnung erhalten habe, war das Geld, was ich durch den Prozess gekriegt habe, um und ich war nicht in der Lage, die Rechnung der Krankenkasse zu zahlen… Und dann kam die Säumbiszuschläge und Nahngebühren hinzu… Also es ging um nicht Schwarzarbeit…

DerHans  21.09.2021, 12:46
@IchWeissNich373

Wieso hast du dich nicht trotzdem weiter "arbeitssuchend" gemeldet?. Dann wärst du auch versichert gewesen. So ist es deine eigene Schuld, dass dieser Rückstand aufgelaufen ist. Auch die Säumniszuschläge gäbe es nicht, wenn du dich um deine Angelegenheiten gekümmert hättest.

Krankenkassenbeiträge sind eine Bringschuld. D.h. du mußt dich darum kümmern, nicht die KK muß dir Vorschläge/Angebote machen, sondern du ihr. Die KK ist nicht dein Kindermädchen. Über die Gebühren und Zuschläge kanns du sicher verhandeln, aber dazu solltest du erst mal nen Beitrag zahlen und vor allem mit der KK in Kontakt treten.

Du kannst froh sein, dass sie nur den Mindestbeitrag wollen, vermutlich weil du behauptest hast, du würdest ALG2 beantragen, normalerweise wird erst mal der Höchstbeitrag angesetzt, wenn man sich um nix kümmert.