TK Werkstudentin mehr als 455€ Erfahrungen?

6 Antworten

Ja, das fällt auf! Das Finanzamt - konkret die Lohnsteueraußenprüfung - und die Sozialversicherungsträger prüfen das Unternehmen, das Dich als Werksstudent beschäftigt und würde die Nachversicherung von Dir fordern, wenn Du die Verdienstgrenze reißt.

siola55  03.11.2020, 12:49

... und die Eltern erhalten jährlich einen Fragebogen wegen div. Einkommen des Studenten bzw. des Familienversicherten!

Hallo,

ein Elternteil bekommt jährlich einen Fragebogen zu den Angaben zur Familienversicherung. Falschangaben können neben einer Beitragsnachzahlung (maximal 30 Jahre) noch weitere Folgen haben.

Der Arbeitgeber meldet jedes Kalenderjahr der Krankenkasse den Bruttoverdienst. Wenn man der einzige Beschäftigte bei diesem Arbeitgeber, der bei dieser Krankenkasse versichert ist, kann die Krankenkasse auch monatlich bei der Beitragszahlung den Bruttoverdienst erkennen.

Es gibt eine positive Regelung für Studenten: vom Brutto kann man 1000 Euro pro Kalenderjahr abziehen - bei niedrigem Verdienst kann man dann ggf. weiter durchgehend kostenlos familienversichert bleiben oder bei Beschäftigungsbeginn verschiebt sich das Ende der Familienversicherung ggf. noch um 1 oder 2 Monate.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Einkommensänderungen müssen der Krankenkasse gemeldet werden.

Und deine Eltern beabsichtigen doch sicherlich nicht ihre Krankenkasse zu betrügen?

Außerdem verlangt dein Arbeitgeber einen Nachweis über eine vorliegende Krankenkasse von dir. Wenn du ihm also nicht nachweisen kannst, dass du als Werksstudent selbst versichert bist, wird er dich selbst bei einer Krankenkasse anmelden.

Dann zahlst du die Sozialversicherungsbeiträge für die Kranken-/Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung, entsprechend dem mtl. Brutto-Einkommen.

Meldest du dich aber als Werksstudent bei einer Krankenkasse an, zahlst du dort einen mtl. Beitrag von ca. 100 €. Über den AG dagegen noch die Rentenversicherungsbeiträge. Arbeitslosenversicherung fällt weg.

Und diesen Betrag von ca. 100 € für deine Krankenkasse zahlst du auch dann, wenn du 5.000 € im Monat verdienst, wobei du allerdings nicht mehr als 20 Stunden die Woche arbeiten darfst.

Wer kontrolliert wie viel ich verdiene und fällt das überhaupt auf, wenn ich jetzt 600€ verdienen würde?

Deine Eltern erhalten jährlich eine Überprüfung deiner Einkommen anhand eines Fragebogens:

Verwundert sind viele Versicherte, dass sie in regelmäßigen Abständen einen Fragebogen zur Prüfung der Voraussetzungen der Familienversicherung erhalten – auch wenn es um ihre Kinder geht. Bei Kindern unter 15 findet die Prüfung im Drei-Jahres-Rhythmus statt. Danach jedes Jahr. Hintergrund ist dabei, dass die beitragsfreie Familienversicherung generell nur dann greift, wenn die Sprösslinge des Versicherten monatliche Einkünfte in Höhe von maximal 435 Euro (gilt für 2018, 2017 galt noch eine Höchstgrenze von 425 Euro). Ausnahme: Bei einem Minijob dürfen die Betroffenen auch bis zu 450 Euro verdienen. Ist das Einkommen der Mitversicherten dauerhaft höher, so müssen sie sich selbst (freiwillig) krankenversichern. Dies gilt selbst für Babys.
Wichtig ist dabei : Auch Kapitaleinkünfte werden mitgerechnet. Dabei wird der Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro allerdings abgezogen. Auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zählen hierbei voll mit. Das bedeutet: Eltern, die Zins- oder Mieteinnahmen auf ihre Kinder verschieben, schießen daher unter Umständen ein Eigentor. Denn die Einkünfte killen unter Umständen die beitragsfreie Familienversicherung.

Hast du jedoch eine kurzfristige Beschäftigung mit max. 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr (aufgrund von Corona gelten evtl. verlängerte Zeitgrenzen), dann spielt dein Verdienst keine Rolle in der Zeit:

Inhalt Auch kurzfristige Beschäftigungen „killen“ die Familienversicherung nicht

Mehr als ein Minijob ist für familienversicherte Angehörige nicht erlaubt – „regelmäßig“ jedenfalls. Unregelmäßig ist allerdings weit mehr drin. Das ist unter anderem für Schüler und Studenten wichtig, aber auch für Hausfrauen und Hausmänner.

Eine „nicht regelmäßige“ Überschreitung der Einkommensgrenzen, die für die Familienversicherung gelten, ist erlaubt. Die Versicherung zum Nulltarif wird hierdurch also nicht gefährdet. Was das bedeutet, regelt § 8 des Sozialgesetzbuchs IV. Dort ist definiert, was als „geringfügige Beschäftigung“ gilt – also als sozialversicherungsfreie Beschäftigung. Danach werden nicht nur Minijobs als geringfügig angesehen, sondern auch eine Beschäftigung, wenn sie „innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens 2 Monate oder 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist“. Bis Ende 2018 ist diese Regelung sogar ausgeweitet worden. Voraussetzung für die Anerkennung als kurzfristige Beschäftigung ist bis zum 31.12.2018, dass die Beschäftigung von vornherein auf nicht mehr als 3 Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage im Laufe eines Kalenderjahres befristet ist.

https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/bonbon-familienversicherung-wem-die-versicherung-zum-nulltarif-zusteht.html#c2627

Der Arbeitgeber muss das natürlich trotzdem an die Sozialversicherung melden.

Und selbstverständlich fällt das auf, das geht sogar automatisch, weil ja alles unter deiner Sozialversicherungs-Nr. geht.