Trotz ruhende Leistungsansprüche ZUM Zahnarzt?

 - (Gesundheit und Medizin, Zahnarzt, Krankenkasse)

3 Antworten

Bei Schmerzen kannst du dich behandeln lassen. Der Zahnarzt rechnet dann lt. dem Schreiben über den Erfassungsschein ab.

Es darf nicht das Krankenkassenkärtchen zur Abrechnung genommen werden.

Frage bei der Krankenkasse oder dem Zahnarzt nach, ob der Zahnarzt diese Erfassungsscheine hat, oder ob die Krankenkasse dir einen zusendet.

Bei Schmerzen musst du trotzdem behandelt werden. Allerdings nur das notwendigste. Es kann sein, dass du dann anschließend mit Lücken im Gebiss rum läufst.

Da Du nun Deine Versichertenkarte nicht mehr nutzen darfst, brauchst Du einen Behandlungsschein bei Ruhen der Leistungen. Den forderst Du von Deiner KK telefonisch an. Der kann auch an die Zahnarztpraxis gefaxt werden, wenn Du das ganze heute schon brauchst. Erfrage dazu beim Zahnarzt telefonisch dessen Faxnummer.

Ob Dein Fall als Notfallbehandlung abgerechnet werden kann, die trotz Leistungsruhen von der KK übernommen wird (leider), entscheidet der behandelnde Zahnarzt. Wenn es kein Notfall ist, bekommst Du eine Privatrechnung, die Du selbst zahlst.

PS: Es ist nicht nett, potientelle Ratgeber den Hals verrenken zu lassen. Stell das nächste Mal das Foto richtig rum rein, sonst hat keiner Lust sich das anzuschauen.

PPS: Wer keine Beiträge zahlt, sollte nicht erwarten, dass die Versicherung im Gegenzug dafür Leistungen übernimmt.

Zum ersten PS, habe es eigentlich hochkant fotografiert gehabt. Zum weiteren, ich war eine Zeit arbeitslos, doch der Antrag wir. Befindet sich seit ca. 5 Monaten in Bearbeitung und es passiert nix. Selbst kann ich das als Azubi nicht nachträglich nach zahlen

@Altapharm1

Wenn ein Antrag seit 5 Monaten in Bearbeitung ist, dann frag nach, warum. Sicher fehlt da noch etwas und wenn du weißt, was da fehlt, kannst Du es nachreichen und an der Beschleunigung der Bearbeitungszeit selbst mitwirken.