freiberufler, midijob, krankenversicherung

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Du bist nur dann versicherungspflichtig über Deinen Midijob, wenn dieser bezüglich Einkommen und Arbeitsstunden überwiegt. Überwiegt eher das Einkommen und die Arbeitsstunden aus der selbständigen Tätigkeit (=freiberuflich), bist Du versicherungsfrei als hauptberuflich Selbständiger. Du kannst Dich dann privat oder freiwillig gesetzlich versichern, die Beiträge zu KV und PV zahlst Du selbst, nur für RV und AV kommt Dein AG vom Midijob auf.