Halten von Katze in anderem Zimmer möglich, wenn Wg-Mitbewohnerin allergisch ist?

9 Antworten

Macht euch mal locker!!!!!! Die Katze ist von meiner Freundin, die vorübergehend zu mir ziehen musste bis wir ne große Wohnung gefunden haben, weil wir zusammenziehen wollen. Nur deshalb ist die Katze VORRÜBERGEHEND in einem (25qm) Zimmer!!!

Katzenhaltung kann heute rein rechtlich kaum noch verboten werden, da Katzen in den meisten Gebieten zu Kleintieren gehören, die nicht genehmigungspflichtig sind. Wenn allerdings deine Mitbewohnerin die Hauptmieterin der Wohnung ist, und du nur zur Untermiete dort wohnst, kann sie dir das sehr wohl verbieten, da du ja nur ein Zimmer bewohnst, und es letztendlich ihre Wohnung ist. Um Übrigen ist es Tierquälerei , eine Katze in EIN Zimmer einzupferchen. Die Katze muß rennen und klettern können, da sollte ihr schon die ganze Wohnung zur Verfügung stehen.

Allerdings der Grund deiner Mitbewohnerin, dass der Freund, der nur alle 14 Tage zu Besuch kommt, allergisch auf Katzen reagiert, ist an den Haaren herbeigezogen. Der wohnt ja nicht dort.

Wenn du deine Katze behalten willst, solltest du somit dringend dort wegziehen, an einen Ort, wo die Katze Platz hat und ins Freie kann, oder wo du zwei Katzen halten kannst. Denn die Haltung einer Einzelkatze in der Wohnung grenzt an Tierquälerei. Das wäre, wie wenn man dich den Rest deines Lebens auf eine einsame Insel schickt (in deinem Fall auf eine mit 12 m² .... ).

http://www.cat-care.de/cms/index.php/einzelhaltung-ohne-freilauf

P.S. Und natürlich fliegen die Haare in der ganzen Wohnung herum. Die kommen durch die kleinste Ritze, zumal du sie an der Kleidung überall hinträgst. Es ist nicht davon abhängig, wo sich die Katze im Moment des Besuchs befindet...

Die Katze bewegt sich ausschließlich in meinem Zimmer

Großer Gott, das arme Vieh!

, ist das trotzdem ein Problem für einen Allergiker?

Ja

Und wie sieht das rechtlich aus, kann sie mir verbieten eine Katze zu halten?

Kommt drauf an: auf wen läuft der Vertrag, gibt es einen Hauptmieter, wie ist die Tierhaltung generell in dem Haus geregelt?

Die Allergie einer fremden Person, nicht verwandt oder verschwägert, die nur zu Besuch kommt, wird vermutlich nicht relevant für das Mietverhältnis sein. Mal beim Mieterschutzbund fragen.

Du kannst doch die Katze nicht in einem einzigen Zimmer halten! Was um alles in der Welt hast du dir denn dabei gedacht?

Und auch wenn man nicht viel miteinander zu tun hat: man holt doch nicht einfach ein Tier in die Wohnung, ohne das mit seinem Mitbewohner abzustimmen.....manchmal fällt es wirklich schwer zu glauben, was man liest....

Du bist laut Tierschutzgesetz dazu verpflichtet, dein Haustier seiner Art entsprechend zu halten.....und dazu gehört eine gewisse Bewegungsfreiheit und Ansprache.

Allergiker-Freund hin oder her....was du da machst, geht gar nicht........

die rechtliche Seite kenne ich nicht, wohl aber die Seite der Allergiker.....und da reicht es aus, wenn die Haare rumliegen oder rumschwirren...........und du trägst sie weiter, auch wenn die Katze nur in deinem Zimmer ist.

Vlt. wäre es eine Möglichkeit, wenn der Freund in der Zeit, in der er bei euch ist, ein Medikament ein nimmt?

Auf die Dauer ist das natürlich nicht das optimale, aber da es nur ab und zu ist?