Darf sie mich raus werfen?

8 Antworten

Eine Arzthelferin hat in der Praxis, in der sie angestellt ist kein Hausrecht. Sie darf einen Patienten also nur der Räumlichkeiten verweisen, wenn sie von ihrer Chefin/ihrem Chef dazu beauftragt wurde. Allerdings wirst du das schlecht herausfinden können und musst im Zweifelsfall erst einmal davon ausgehen, dass der "Rauswurf" genehmigt war. Natürlich kannst du dich telefonisch oder besser schriftlich beim Praxisinhaber rückversichern.

Vielleicht solltest du aber eher darüber nachdenken, dich für dein Verhalten zu entschuldigen. Arzthelferinnen haben beruflich bedingt ein recht dickes Fell. Es muss also schon einiges vorfallen, bevor ein Patient der Praxis verwiesen wird.

Ja, sie darf, man nennt es Vertrauensmissbrauch. Dagegen kannst du auch nichts machen.

Du musst dir einen anderen Arzt suchen und bitte freundlicher bleiben egal wie dich das alles nervt.

Sonst findest du irgendwann keinen Arzt mehr.

Ärzte reden unter einander auch über solche Dinge, auch wenn sie Schweigepflicht haben, es bleibt ja intern. Lächeln, freundlich bleiben, dann ist alles OK.

Vergesse nun diese Ärztin. Es gibt auch andere gute Ärzte.

Autogurt

Da mußt Du Dich aber ganz schön im Ton vergriffen haben, wenn Du aus einer Arztpraxis heraus geschmissen wurdest !!!!!!

Auch wenn es in Deinen Augen "nur" die Assistentin war, wird der Arzt wohl Ihr mehr Vertrauen als Dir, wenn Du so ein Auftreten hast.......Außerdem sind die Assistenten auch Bevollmächtigte des Arztes. Wenn sie die Anweisung haben, für Ruhe in der Praxis zu sorgen, ist das durchaus zulässig, dass sie Dich zum Verlassen der Praxis auffordern dürfen. Du bist schließlich auch kein Notfall gewesen.

Da hast Du Dir aber ganz schön ins eigene Fleisch geschnitten! Beim nächsten Arzt solltest Du Deine Termine einhalten und freundlicher sein.

Sicher darf Sie, solange du kein Notfall bist und der Arzt verpflichtet wäre dir zu helfen können sich auch Arztpraxen wie jedes normale Geschäft prinzipiell aussuchen wem Sie etwas verkaufen, in diesem Fall eine ärztliche Leistung.

also meiner meinung nach ja, wenn du keine lebensbedrohliche krankheit hast.

wenn das nicht so dringend war, kann sie dich auffordern, einen anderen arzt aufzusuchen... soweit mir bekannt ist.

allerdings: ihr chef hat hausrecht. er muss also zustimmen