Darf der Krankentransport Fahrt verweigern?


07.06.2021, 17:17

Krankentransport, NICHT Rettungswagen!

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist rechtlich eine ziemlich vertrackte Kiste, wenn ein Palliativpatient an Bord eines Krankentransporters stirbt. Beispielsweise, weil sich vielleicht doch ein Rechtsverdreher findet, der meint dass man trotz eindeutigen Patientenwillens eine Reanimation starten müsste. Oder auch, weil man ein Rettungsdienstfahrzeug prinzipiell nicht als Örtlichkeit des Todes eintragen kann und das Rettungsdienstfahrzeug auch keine Leiche transportieren darf.

Ich verstehe es also absolut, wenn jemand sagt, dass er einen Transport einer todesnahen Palliativpatientin nicht verantworten möchte. Und wenn das der Transportführer des betreffenden Krankentransportwagens ist, dann ist das eben auch die Entscheidung, dass er den Transport nicht durchführen kann. Und da jeder Transportführer selbst entscheiden darf/muss, wo seine Möglichkeiten enden, ist diese Entscheidung in meinen Augen auch rechtens.

Danke

Meines Wissens ist der Krankentransporter für Notfälle reserviert. Klar, als Angehöriger ist es hart. Aber stell dir vor, sie wird gerade Nachhause gefahren, es gibt einen Notfall und man ist zu spät im Unfallort, weil der Transporter besetzt ist.

Krankentransport, NICHT Rettungswagen.

Hallo für solche Fälle gibt es ein Krankentransport, mein Vater wurde auch dahin gefahren wo er hin musste ins Krankenhaus und wieder nachhause gebracht vom Krankentransport, nur muss es der Arzt unterschreiben und in die Wege leiten das die Person nachhause gefahren wird

Was ist denn die Begründung für die Verweigerung? Die sagen ja nich einfach "kein bock". Wenn es eine sehr spontane Entscheidung war, dann war vielleicht lediglich grad kein ktw frei. Ich vermute auch, daß die Kosten des Transport selbst übernommen werden müssten. Ein ktw ist ja nun kein taxiunternehmen.

Ich kenne die Begründung nicht

@Nalifant

Dann ist hier Ende Gelände. Die Begründung wär wichtig, um die Frage zu beantworten.

@Nalifant

Dann kann man auch unmöglich ne sinnvolle Antwort geben. Wie gesagt, wenn bspw. Der Transport nicht bezahlt wird, oder eben nicht sofort verfügbar ist und der pat. Nicht "Solang" warten möchte.. Also ich glaube kaum, das man einfach so sagt "keine Lust auf Pflasterlaster fahren für Frau xy".

rechtens ist es in soweit , weil das ein Privatunternehmen ist . Es sei denn , es hat Beförderungspflicht wie die Taxen. Aber auch die brauchen gewaltbereit wirkende oder Kotzkandidaten nicht fahren.

.

Begründung ist nicht relevant, wenn die Frage geklärt ist, ob rechtens oder nicht.

@Nalifant

Du möchtest uns die Begründung also nicht mitteilen? Verstehe.

@Nalifant

Die Begründung ist genau das, was entscheidet, ob das verweigern rechtens war oder nich...

@Hacker48

Ich kenne diese nicht, da ich nicht dabei war

@Nalifant

Natürlich ist die Begründung relevant. Sie könnte ausschlaggebend sein.

@Nalifant

Dann solltest du sie in Erfahrung bringen. Es gibt verschiedene Gründe, die ich mir vorstellen könnte. Beispielsweise, was ist, wenn sie während des Transports verstirbt? Kann sich das Krankenhaus da rechtlich absichern, wie bei einer Entlassung, oder ist das, aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich? Gab es vielleicht wichtigere Transporte, die für den Zeitraum reserviert waren? Verfügt der Wagen nicht über die notwendige medizinische Versorgung, die er haben müsste, wenn er jemanden offiziell transportiert?

@Hacker48

FS weiß es nicht ...............rechtens finde ich ist es ( eher leider ) , weil es ein privates Unternehmen ist ( auch rotkreuzwagen wäre es )

@Nalifant

Meine Klausursachverhalte hingen manchmal davon ab.

Es ist schon ein Unterschied ob jemand zu spät Einspruch einlegt, weil er im Koma lag oder weil er seinen Game of Thrones- 'Ich schau die ganze Serie am Stück durch' Marathon nicht unterbrechen wollte, um zum Briefkasten zu gehen und seinen Einspruch einzuwerfen.

Es kommt drauf an wie diese Verweigerung begründet wurde. Das möchtest du uns ja nicht sagen, dementsprechend kann dir hier niemand eine entsprechende Antwort geben.

ICH KENNE DIE BEGRÜNDUNG NICHT, DA ICH NICHT PERSÖNLICH BETROFFEN BIN

@Nalifant

Wenn du die Begründung nicht kennst, dann ist ganz stark zu vermuten,d ass du auch den Sachverhalt nicht en detail kennst. Das heißt du hast in der Regel entweder einen Klausursachverhalt, wofür er aber nicht ausreichend in seinen Informationen ist ODER du hast die Schilderung von jemandem, dem dieses Unheil wiederfahren ist und die ist in der Regel höchst subjektiv, sodass da mit Sicherheit noch irgendwelche Details drinstecken, die nicht erwähnt wurden.

@Nalifant

Aber ich denke, du merkst langsam, dass die Begründung ausschlaggebend ist. Also bring sie in Erfahrung und stell die Frage noch mal. :-)