Bei der Arbeit habe ich mir das Knie verdreht, nachdem ein Bewohner gestürzt War und wir ihn vom Boden wieder ausgeholfen haben. Warum zählt das nicht als bg?

5 Antworten

Das Knie ist ein "Verschleißteil" beim Menschen, aus verschiedenen Gründen. Das heißt, dass das Knie während der langen Lebenszeit des Betroffenen sehr stark beansprucht wird und auch länger beanspruch wird, als die Natur das vorgesehen hat und deshalb irgendwann von selbst kaputtgeht.

Aber, ich hatte doch keine Schmerzen! Das ist nachvollziehbar. Der Schmerz tritt erst ein, wenn ein schwerwiegenderer Schaden vorliegt. Der Verschleiß hingegegen verläuft schleichend. Das heißt, dass die Struktur des Knies immer schlechter wird. Das äußert sich durch Auffaserungen und zum Teil auch durch Risse in den Sehnen und durch Abrieb der Knorpel.

Irgendwann ist das dann so schlimm, dass das Knie von allein kaputt geht. Der Knorpel braucht sich halt auf (wie die Bremsbeläge beim Auto) oder die Sehnen reißen (wie ein altes Seil).

Kommt jetzt aber eine Störung dazu, dass kann ein Sprung sein, das Aufstehen aus dem Bett oder so ein Ereignis, wie Du es beschrieben hast, hält das Knie dem nicht mehr Stand und geht kaputt.

Die Rechtsprechung sprich bei einem solchen Ereignis von einer sogenannten "Gelegenheitsursache": Der Vorschaden ist so leicht ansprechbar, dass es auch, etwa im gleichen Zeitraum, auch durch ein jedes andere Ereignis zu einem ähnlichen Schaden gekommen wäre. 

Die BG'en lehen diese Fälle ab, weil dann nicht mehr der Unfall nicht die rechtlich wesentliche Ursache der Erkrankung ist. Wesentlich ist der Vorschaden. Es liegt also eine normale Erkrankung vor, die von der Krankenkasse entschädigt wird und nicht mehr von der allein arbeitgeberfinanzierten Unfallversicherung. 

Wie mir mal wer erklärte: BG ist im Endeffekt auich "nur" eine versicherung und will wirtschaftlich arbveiten. Anerkannte Fälle muss man zahlen und das ist unwirtschaftlich.


War mein Neuro, der einen bösen Lachanfall kriegte,a ls ich mit fetter Stirnplatzwunde vor ihm sass (schon verarztet. klar) und erklärte, der BG-Arzt habe gesagt,d as sei kein Arbeitsunfall.


Hintergrund: Auf Arbeit Hand geklemmt, das tat so sch* weh, cihw ollte kühlen.. Wasserhahn 1,5m entfernt.

Schritt rüber.. und bewusstlos geworden.


BG sagt: Der Arbeitsunfall war Handquetschen, das ist nicht ursächlich für die Ohnmacht, die zur Platzwunde führte.

Ja, finde ich einleuchtend.


Wenn ein Dachdecker sich oben auf Dach auf die Hand haut, deshalb ohnmächtig wird, vom Dach fällt und stirbt.. dann hat das nichts mit dem auf-Hand-hauen zu tun. DAS ist der Arbeitsunfall, das umkippen, runterfallen, tot ist Privatvergnügen.


Lokicorax  15.06.2016, 00:32

Schönen Gruß an den Stammtisch..BG muss "wirtschaftlich" arbeiten......deshalb bekommt auch nicht jeder Arzt die Zulassung als Durchgangsarzt.

Die BG muss nicht zahlen, wenn es eine Vorerkrankung gibt. Und deshalb behauptet sie fast immer, dass es Vorerkrankungen gibt. Geh zu deinem Hausarzt und versuche herauszufinden, ob du früher mit dem Knie schon irgendwelche Probleme hattest. Wenn nicht, bleibt nur der Anwalt, um deine Interessen durchzusetzen.

Es gibt seit Jahrzehnten äußert negative Berichte über die BG. Die tut alles damit sie nicht zahlen muss.

Klagen halte ich in dem Fall für nicht nicht für sinnvoll, da es eh viele Jahre dauern wird. Es sei denn, der Arzt meint, es könnte längere Zeit Probleme mit dem Knie Probleme geben.

Versuch erstmal nur Widerspruch gegen den Bescheid der BG einzureichen

Lokicorax  15.06.2016, 00:40

Jaja, heute ist wieder Stammtisch...... natürlich hört und liest man nur die negativen Dinge über die Berufsgenossenschaften - genauso wie bei den Nachrichten.

Alleine die Verwaltungs-BG hat 2014 450 Millionen Euro für Unfallrenten ausgegeben. Für reine Heilbehandlungskosten noch einmal 500 Millionen. 

Könnte es noch mehr sein? Ja, aber bei manchen Unfallfolgen soll nicht der Arbeitgeber alleine bezahlen, sondern sich Arbeitnehmer/Arbeitgeber die Kosten teilen, dann nämlich über die Krankenkasse. 

Nur wenn ein gesundes Knie/Schulter/Hand durch den Unfall genauso geschädigt werden würde, zahlt die BG. Sonst ist eben eine Vorschädigung(alleine durch die normale Alterung) da und dann soll eben die Krankenkasse die Kosten übernehmen.

wer hat denn gesagt, dass das kein meldepflichtiger unfall war?

Maggy1407 
Fragesteller
 14.06.2016, 09:42

Ich War am Sonntag im Krankenhaus weil es nicht mehr ging die nahmen es als bg auf und gestern zur Kontrolle sagte ein anderer Arzt das wird nicht als bg laufen 

Hexe121967  14.06.2016, 09:59
@Maggy1407

das wird die bg entscheiden wie der unfall gewertet wird und nicht irgendein arzt in irgendeinem kh. wichtig ist auch die unfallmeldung vom betrieb aus.