Behinderung mit nur 1 funktionierendem Auge?
Hallo
wie der Titel sagt. Mein linkes Auge ist leider nicht voll funktionsfähig. Die Diagnose lautet "Schielamblyopie, Strabismus Convergens sinister, Hyperopie, Anisometropie, Astigamtismus".
Unter Visus steht sc re 1.0 , sc li 0,1 mit refr. li 0,1RA cc korr 0,2
Das heißt ich habe noch ein gewisses Restsehvermögen links, aber bedingt durch die Amblyopie ist das Auge praktisch inaktiv / wird ausgeblendet und es wird nur das rechte benutzt.
Frage wäre jetzt, ob mir mit dieser Diagnose schon ein Grad der Behinderung zustehen würde? Hat da jemand erfahrungen mit?
Gruß MK
5 Antworten
Ja bist du. Du bist behindert oder gehindert auf der linken Seite voll und ganz zu sehen. Man kriegt den Titel behinderung schon bei den minimalsten Sachen und die Leute die negatives damit verbinden verstehe ich sowieso nicht. Die hälfte der Menschheit hat eine Behinderung wenn nicht sogar eine kleine. Jeder Mensch hat eine minimale körperlich oder geistige Macke. Manche Macken sind nicht so auffällig und andere wiederrum schon. Man ist deswegen jetzt nichts weniger wert als der andere.
Danke für die Antwort :)
Na negativ ist relativ. Im normalen Tagesablauf stört es mich meistens nicht so stark, aber es gibt bestimmte Dinge bei denen es schon sehr hinderlich sein kann.
z.B. hab ich praktisch keine Chance nen Ball in einen Korb zu kriegen. Und habe eine Zeit lang in einem Lager gearbeitet, mit elektrischem Hubwagen Paletten ins Hochregal stellen. Ein Horror. Das wurde immer ganz Krumm und Schepp weil ichs nicht richtig einschätzen konnte.
Weniger wert fühl ich mich jetzt aber nicht unbedingt :D
Du regst dich über die Menschen auf die unter Behinderung etwas schlechteste verstehen und gleichzeitig verwässerst du den Begriff was auch nicht gerade besser ist. Es gebt bei einer Behinderung eben nicht um irgend welche minimalen Einschränkungen die jeder Mensch hat sondern um meist recht massive Einschränkungen.
Stell einen entsprechenden Antrag.
Im Antrag sind mit eigenen Worten die gesundheitlichen Probleme zu schildern und die F o l g e n die aus den gesundheitlichen Einschränkungen für Dich entstehen.
Beispiel: Der Arzt diagnostiziert z.B. eine Versteifung des Kniegelenks.
Die Folgen können im tägl. Leben da ganz unterschiedlich sein. Übt der Behinderte eine Arbeit am PC aus und liebt in seiner Freizeit zu Lesen oder TV zu schauen, so behindert ihn die Erkrankung eindeutig weniger als wenn er von Beruf Kellner ist, den ganzen Tag laufen muss und in seiner Freizeit gerne Tennis spielt oder joggt. Der Kellner muss ev. seinen Beruf aufgeben und kann seinen gewohnten Freizeitaktivitäten nicht mehr nachgehen. Dies gilt es dem Versorgungsamt zu schildern.
In nachstehendem Link kannst Du nachforschen, wo Deine Behinderung GdB-mäßig anzusiedeln ist.
http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html
Ja, wie oben schon gesagt. Allgemein im Alltag stört es _meistens_ nicht so. Aber es fällt bei einigen Gelegenheiten dann doch schon auf und schränkt ein. Danke für die Antwort und den Link! Werd ich mir mal ansehn :)
Stelle auf jeden Fall (!!) einen Antrag auf Feststellung der Behinderung! Gebe hier nicht nur Deine Sehschwäche, sondern auch noch alle anderen gesundheitlichen Einschränkungen an! Und wenn es "nur" eine Allergie ist! Denn aus der Summe aller gesundheitlichen Einschränkungen wird der GdB errechnet.
Alles klar, werde ich tun :) Danke!
Sonst fehlt mir eigentlich nichts (so weit ich weiß). Außer ein paar etwas kaputte untere Wirbel. Fraglich ob das zählt. Aber kann ja nicht schaden es mit anzugeben.
Kommt drauf an wie du dich selbst siehst, ich würde rein auf die Daten bezogen her sagen, nicht Behindert... nur eingeschränkt!
Eingeschränkt, mh, bin ich eher morgens wenn ich keinen Kaffee bekomme :D
schau mal ob dir diese Tabelle hier weiterhilft: http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/26/26.4.1.htm