Bafög Eltern beide ALG2?

iqKleinerDrache  18.09.2020, 19:37

Schon mal dran gedacht das Studentenwerk oder Amt das die Baföganträge annimmt zu fragen.

A4Fan73 
Fragesteller
 18.09.2020, 19:38

Habe gefragt, jedoch (noch) keine Antwort bekommen.

iqKleinerDrache  18.09.2020, 19:39

nicht schriftlich .. einfach persönlich oder am telefon

A4Fan73 
Fragesteller
 18.09.2020, 19:41

Werde ich am Montag machen, danke.

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei deiner Aufzählung deines Bedarfs kann etwas nicht stimmen !

Wenn du min.18 aber unter 25 bist, was du durch das Kindergeld von derzeit 204 € ja sein musst, weil es dieses nur bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres gibt, dann läge dein Regelbedarf für den Lebensunterhalt bei derzeit 345 € und dazu käme dann dein Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete.

Solange du außer dem Kindergeld kein weiteres Einkommen hast, blieben ab 18 vom Kindergeld min.30 € Versicherungspauschale ohne Anrechnung auf deinen Bedarf.

Würdest du mit deinen Eltern alleine leben, dann dürfte die gesamte KDU - bei 3 Personen und einen Kopfanteil von 151,30 € nur bei 453,90 € liegen.

Dann dürften deine Eltern für dich bei angenommen 174 € anrechenbarem Kindergeld für den Regelbedarf von derzeit 345 € nur noch 171 € + deinen KDU - Kopfanteil bekommen.

Geht man dann davon aus das du tatsächlich nur einen Bedarf von derzeit 345 € Regelbedarf + 151,30 € KDU - Kopfanteil hast, also zusammen 496,30 €, dann würdest du bei einem Bafög - von 567 € + 204 € Kindergeld aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Eltern fallen.

Sie würden dann weder für Regelbedarf noch für deinen KDU - Kopfanteil mehr was bekommen, dass müsstest du ihnen dann selber zahlen, berücksichtigt werden müsste dann der Teil deines Kindergeldes, welches du dann ggf. noch zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würdest.

Wenn du also zusätzlich nicht noch Erwerbseinkommen erzielst, dann bleiben von deinem Bafög - als Pauschale min.100 € Freibetrag, die dann vom Bafög - abgezogen würden.

In diesen 100 € sind 30 € Versicherungspauschale enthalten, die kannst du in Abzug bringen und mit den 70 € müsstest du dann notwendige Aufwendungen fürs Studium bestreiten, würden diese nicht ausreichen, dann müsstest du das dem Jobcenter nachweisen, dann könntest du den Betrag über 70 € zusätzlich in Abzug bringen.

So sieht es auch mit deinem KV - Beitrag aus, wenn deine 84 € dann nicht ausreichen, dann musst du das dem Jobcenter nachweisen, du musst deiner KK - mitteilen und nachweisen das du ein Studium beginnst, dass Jobcenter meldet dich dann selber ab und du würdest dann einen günstigeren studentischen KK - Beitrag zahlen müssen.

Geht man also von deinen Angaben aus bzw. von den 345 € Regelbedarf und nicht von den 339 € + die 151,30 € für deinen KDU - Kopfanteil und somit von einem Bedarf von min.496,30 €, dann blieben von deinen angenommenen 567 € Bafög + 204 € Kindergeld = 771 € und Abzug der pauschalen 100 € Freibetrag immer noch um die 671 € anrechenbares Einkommen übrig und das würde über deinem Bedarf von 496,30 € liegen.

Du würdest dann also deinen Bedarf aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken können und dann würdest du auch als unter 25 jähriges Kind aus der BG - deiner Eltern raus sein, es sei denn du würdest dann mehr notwendige Aufwendungen fürs Studium + KK - Beitrag nachweisen können, aber da müsstest du dann außer diesen 70 € noch mehr als 174,70 € zusätzlich zahlen müssen.

Geht man also einmal davon aus das du mit diesen 70 € und deinen 84 € für die KV - auskommen würdest und somit dann ggf. diese 174,70 € an Überschuss haben würdest, dann würden die deinem Kindergeld zugerechnet und wieder zum Einkommen von Mutter oder Vater, je nachdem wer das Kindergeld bekommt.

Hat dieses Elternteil dann kein weiteres Einkommen auf das schon Freibeträge berücksichtigt würden, dann könnten auch min. diese 30 € Versicherungspauschale in Abzug gebracht werden, es blieben dann von den angenommenen 174,70 € nur noch max.144,70 € anrechenbares Einkommen übrig, was dann auf den Rest der BG - angerechnet werden würde und deren Bedarf entsprechend gekürzt würden.

Dann müsste aber der Teil des Kindergeldes berücksichtigt werden, den du zur eigenen Bedarfsdeckung noch benötigen würdest.

Man müsste dann also von den derzeit 204 € Kindergeld diesen angenommenen Überschuss von 174,70 € abziehen und käme auf 29,30 € und die müssten deine Eltern dann noch für deinen Bedarf einsetzen, also z.B. für deinen Kopfanteil für den normalen Haushaltsstrom.

Du hättest dann angenommen noch deine 567 € Bafög - und davon müsstest du dann deine 151,30 € KDU - Kopfanteil an deine Eltern zahlen, ein angemessenes Kostgeld für deine Verpflegung und Versorgung zahlen oder das selber übernehmen und mit dem Rest deinen sonstigen Bedarf bestreiten.

isomatte  21.09.2020, 12:29

Danke dir für deinen Stern !

Hallo,

wenn man kein Alg II mehr bezieht, sondern Bafög, ist auf Antrag eines Elternteils die kostenlose Familienversicherung möglich. Die eigene Mitgliedschaft als Student greift dann in der Regel erst zum 25. Geburtstag.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Da das Bafög allein nicht zur Deckung Deines Bedarfs ausreicht, bleibst Du weiterhin Mitglied der BG.

Was mich bei Deiner Aufzählung "stört" ...... wo ist neben dem Anteil der Krankenversicherung der Anteil für die Pflegeversicherung ..... die 25 Euro fehlen :

https://www.mystipendium.de/bafoeg/bafoeg-krankenversicherung

Günstige studentische KV :

https://www.gesetzlichekrankenkassen.de/kassenbeitraege/studenten

https://www.krankenkassen.de/meine-krankenkasse/student/krankenkasse-beitreten/

Ansonsten ..... vom Bafög bleiben 100 Euro anrechnungsfrei, soweit Du nicht höhere Kosten nachweisen kannst. ( Semesterbeitrag .... etc. ... )

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einfluss-bafoeg-auf-anderes.php