Entfällt die Familienversicherung bei Auszug von ALG II Haushalt?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du als unter 25 jähriges Kind bei deiner bedürftigen Mutter lebst, dann wäre eine kostenlose Familienversicherung über deine Mutter nur dann noch möglich, wenn Du entweder unter 15 Jahren wärst, oder nicht mehr zur BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Mutter gehören würdest.

Das wäre unter 25 dann der Fall, wenn Du deinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken könntest.

Diese Änderung ist schon seit 2016 eingetreten, ab dem 15 Lebensjahres gilt man als arbeitsfähige Person und ab da ist man dann selber ein Mitglied einer Krankenkasse und würde bei Bedarf dann selber vom Jobcenter seinen KK - Beitrag gezahlt bekommen.

Wenn Du also derzeit auf Grund von anrechenbarem Einkommen wie z.B. Bafög - und Kindergeld aus der BG - deiner Mutter raus wärst, dann ist eine kostenlose Familienversicherung möglich und das bei einem Studium bis max. Vollendung des 25 Lebensjahres.

Dabei spielt es weder eine Rolle ob deine Mutter den KK - Beitrag vom Jobcenter gezahlt bekommt, oder durch Erwerbseinkommen selber pflichtversichert in einer gesetzlichen Krankenkasse wäre, noch spielt es eine Rolle ob Du im Haushalt der Mutter lebst oder nicht.

Naja also ich bekomme zwar Bafög aber das Amt zahlt mir noch 25€ Restbetrag und ab dem 01.03 wohne ich nicht mehr Zuhause und melde mich dann auch beim Jobcenter sozusagen ab, ich verlasse ja sie BG

@elfii2011

Wenn Du noch eine Aufstockung bekommst, dann wird auch dein KK - Beitrag gezahlt.

Ziehst Du dann aus, dann kann deine Mutter dich bei ihrer Krankenkasse bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres über die Familienversicherung kostenlos mitversichern lassen, da du im Studium bist.

Im übrigen steht dir nach deinem Auszug auch dein Kindergeld zu, wenn Du von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes von derzeit min. 219 Euro bekommst.

Deine Mutter soll es dir dann am besten überweisen, da kann sie es durch Kontoauszug nachweisen, dass es dir zugeflossen ist.

Das muss aber noch im Monat des Zuflusses von der Familienkasse auf das Konto deiner Mutter an dich überwiesen werden, sonst wäre es Einkommen deiner Mutter und würde mindernd auf ihren Bedarf angerechnet.

@isomatte

Wenn meine Mutter mich dann noch bis zu meinem 25. Geburtstag mitversichern lassen kann, müssen wie das separat machen oder passiert das automatisch, sobald ich mich vom Jobcenter abmelde und die dann meine KK nicht mehr zahlen? Danke für den Tipp mit dem Kindergeld, da habe ich gar nicht drüber nachgedacht!

@elfii2011

Darum muss sich deine Mutter selber kümmern, am besten schon rechtzeitig bei der Krankenkasse anrufen, wenn der Termin für den Auszug schon sicher ist.

Dann schicken sie den Antrag zu und sie kann ihn dann noch vor deinem Auszug ausgefüllt an ihre Krankenkasse schicken.

Das geht dann eigentlich ziemlich schnell mit der Bearbeitung, am besten gleich eine Kopie vom Studium beilegen, damit auch ein Nachweis vorhanden ist.

Wegen dem Kindergeld, wenn Du erst nach dem 1.eines Monats 25 wirst, dann besteht nochmal Anspruch auf Kindergeld in diesem Monat.

Es reicht 1 Tag im Monat aus, an dem die Voraussetzungen erfüllt waren.

Würdest Du an einem 1. Geburtstag haben, dann würde es das letzte Kindergeld im Monat vor dem 25 Geburtstag geben.

Bitteschön

Danke dir für deinen Stern !

Die Berechtigung KG zu beziehen, hat deine MUTTER auf Grund der Tatsache, dass du noch in einer Ausbildung bist. So lange du nicht selbst mehr als 470 € verdienst, bist du auch noch familienversichert bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Aber ihre Versicherung läuft doch durch das Jobcenter oder ist das egal? Ich dachte, wenn ich nicht mehr gemeinsam in der Bedarfsgemeinschaft lebe, bin ich bei ihr nicht mehr mit versichert, da ihre KK das Jobcenter bezahlt

@elfii2011

Das hat mit dem JC nichts zu tun. Deine Mutter ist pflichtversichert und du bist eben bis zum 25. als Studentin berechtigt.

@DerHans

Danke, das hat sehr geholfen!!

Solange Du Teil der BG bist, solltest Du auch via Jobcenter krankenversichert sein. Bzw. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres familienversichert.

Zur Krankenversicherung als Studentin kann ich nichts sagen.

Googel-Suchworte: "krankenversicherung student".

Eine Familienversicherung gibt es im ALG - 2 Bezug nur noch für Kinder unter 15 Jahren und das schon seit 2016.

Ab dem 15 Lebensjahres ist ein Kind arbeitsfähig und ist dann selber ein Mitglied einer Krankenkasse.

Es wäre nur dann noch möglich, wenn das Kind unter 25 Jahren nicht mehr zur BG - Bedarfsgemeinschaft der Eltern gehören würde, weil es seinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kann.

Nach Vollendung des 23 Lebensjahres ist eine kostenlose Familienversicherung bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres nur dann möglich, wenn sich das Kind im Studium befindet und nicht mehr zur BG - der Eltern gehört.

Da ja der Stipendiengeber bzw. das Studierendenwerk mit BAföG die Kassenbeiträge bezahlt, ist es fast egal.

Ab 25 muss m.E. jedeNfalls umgestellt werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung