Krankenkasse. Kostet Befreiung Geld?

6 Antworten

Eine Befreiung der Zuzahlungen tritt erst in Kraft, wenn 2% des Einkommens dafür verwendet wurden. Bei chronisch Kranken (mit Ausweis) liegt der Betrag bei 1%. Bei Überzahlung erstattet die KK die zuviel gezahlten Kosten.

Erstattungsfähig sind Krankenhausbeiträge (10€/Tag), Rezeptzuzahlungen (5-10€/Medikament keine Privatrezepte) oder auch ReHa-/Kuraufenthalte, WENN der Kostenträger die KK ist (auch 10€/Tag).

Man kann sich auch vorher befreien lassen, da muss der zu erwartende Verdienst, der KK mitgeteilt werden und diese teilen Dir mit, was gezahlt werden muss.

Daher ist es wichtig, für jede Zuzahlung die Quittung aufzuheben und einzureichen.

okieh56  20.11.2019, 23:11

Richtig!

Für ALG II gibt es allerdings eine Sonderbelastungsgrenze, die sich nach dem Bedarfssatz richtet, nicht nach dem echten Einkommen.

Hallo,

wenn man vom 1.1.2019 bis 31.12.19 Arbeitslosengeld II vom Jobcenter bezieht, beträgt die Belastungsgrenze 101.76 Euro,. Wenn mindestens eine Person in der Familie seit mindestens 12 Monaten chronisch krank ist und jedes Quartal zum Arzt geht, wird die Belastuingsgrenze auf 50,88 Euro gesenkt.

Wenn die Zuzahlungsquittungen diesen Betrag übersteigen, kann man auf einem bestimmten Formular der Krankenkase eine Zuzahlungsbefreiung beantragen., Dann wie der übersteigende Betrag erstattet und für die Zeit bis zum 31.12. eine Zuzahlungsbefreiungskarte ausgestellt.

Als Zuzahlungen gelten:

  • 5 bis 10 Euro pro Arzneimttel (auf rotem Rezept)
  • 5 bis 10 Euro pro Hilfsmittel (z.B. Bandage)
  • Zuzahlung bei Heilmittelbn (z.B. Krankengymnastik)
  • 10 Euro bei Kranken-/Rettungswagen (teilweise bei Taxi)
  • Zuzahlung bei Soziotherapie
  • 10 Euro pro Tag bei Krankenhausbehandlung
  • ...

Wenn Kinder älter als 23 oder 25 Jahre sind, werden sie von den Eltern getrennt beurteilt.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
ChariChan 
Fragesteller
 22.11.2019, 01:02

Danke du hast mir alles gesagt was ich wissen wollte 😊

Außer eine Sache.. muss man von 01.01.20 bis 31.12.20 alles selbst zahlen und bekommt erst am Ende des Jahres das Geld wieder? Oder wird es direkt übernommen?

Achja und ich bin 23 und lebe noch mit meine Mutter und Bruder (19j) zusammen 😊

RHWWW  23.11.2019, 08:58
@ChariChan

Wenn man 23 ist und Schüler (oder Student) wird die ganze Familien zusammen beurteilt. Wenn nicht, wird man als Einzelperson allein beurteilt.

Für 2020 hat man 3 Möglichkeiten:

  • Man besorgt sich bei dr Krankenkasse einen Vorauszahlungsantrag für die Zuzahlungsbefreiung, füllt diesen aus, wartet auf den berechneten Wert der Krankenkasse und zahlt dann ca.103 oder 52 Euro (für Einzelperson oder die gesamte Familie -> siehe 1. Absatz)
  • Man sammelt in 2020 zunächst Quittungen. Wenn der Gesamtbetrag der Quittungen (für Einzelperson oder die gesamte Familie -> siehe 1. Absatz) im Laufe des Jahres die 103 oder 52 Euro übersteigt, alle Quittungen mit dem Zuzahlungsbefreiungsantrag bei der Krankenkasse einreichen. Man erhält dann eine Zuzahlungsbefreiungskarte (gültig bis 31.12.2020). (Kleinere) Beträge, die ggf. über der Belastungsgrenze liegen, werden erstattet.
  • Man sammelt in 2020 alle Zuzahlungsquittungen. Im Januar 2021 reicht man dann alle Quittungen mit dem Zuzahlungsbefreiungsantrag bei der Krankenkasse ein. Alle Beträge, die über der Belastungsgrenze liegen, werden erstattet.

Die 3. Variante ist nicht empfehlenswert.

Die zumutbare Belastung der Familie liegt bei 2% des Bruttoeinkommens (abzüglich von Freibeträgen für Angehörige) bzw. 1%, wenn sich ein chronisch Kranker in der Familie befindet.

Bei Hartz IV - Empfängern wird die Belastungsgrenze nach dem Bedarfssatz berechnet und beträgt 101,76 € bzw. bei chronisch Kranken 50,88 €.

Man kann diesen Betrag bis zum Jahresbeginn einzahlen und erhält eine Befreiungskarte. Alternativ kann man die Quittungen sammeln und im laufenden Jahr einreichen, wenn die Grenze überschritten wurde. Den übersteigenden Betrag bekommt man erstattet.

Den Antrag stellt man bei der Krankenkasse - Anruf genügt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Eigenanteil an den Medikamenten und Verordnungen. Man muss die Belege natürlich sammeln und dann der Krankenkasse vorlegen.

Es geht auch so, dass man am Anfang des Jahres das Einkommen nachweist, und dann den Höchstbetrag einzahlt. (eben 1 oder 2 %)

Wenn man mehr als2 % des Bruttoeinkommen im Jahr für Zuzahlungen aussgibt, kann man sich für den Rest des Jahres befreien lassen. Bei chronischen Erkrankungen gilt 1 %

ChariChan 
Fragesteller
 20.11.2019, 13:48

Was ist mit Zuzahlungen den gemeint? 😊