Befreiung für Medikamenten? Und Geld Erstattung?

4 Antworten

Nein,immer nur für das laufende Jahr,und da nur das was über dem gesetzlich festgelegten Zuzahlungsbetrag lag.

http://www.kv-media.de/zuzahlungen.php

Nicht ganz, du vergisst die Verjährungsfrist. Bis 2014 zurück geht.

4Jahre Erstattung bekommt Sie nicht, nur für dieses Jahr. Sie braucht lohn-rentenbescheid Quittungen von den Medizin die Sie nehmen muss. einen gewissen Prozentsatz muss sie selber tragen, Bei Partnerschaft  sind es 2 prozent

Das ist nicht richtig. Im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist können die Vorjahre auch noch zur Erstattung eingereicht werden. D.h. bis  Ende 2017 zurück für 2014 und folgende Jahre.

Und Partnerschaft ist egal. 1% bei chronischer Erkrankung reicht dann für die ganze Familie.

Hallo,

Deine Mutter (und grundsätzlich jeder andere auch) muss 2% seines Brutto-Einkommens als Zuzahlung im Jahr leisten. Unter Zuzahlungen fallen alle medizinischen Zuzahlungen, also Medikamente, Krankengymnastik, Krankenhausaufenthalt, Krankenwagen, etc.

Wenn jemand eine chronische Erkrankung hat, dann muss er nur noch 1% seines Einkommens im Jahr leisten. Eine chronische Erkrankung wird in diesem Fall dadurch definiert, dass der Versicherte mindestens 1x/Quartal mindestens 1 Jahr lang wegen derselben Diagnose in ärztlicher Behandlung war. Dazu stellt ein behandelnder Arzt (auf den das zutrifft) eine sogenannte Chronikerbescheinigung aus.

Da in die Berechnung aber mitunter noch so andere Faktoren reinfliessen können, bei denen ich auch nicht ganz fit bin, macht es Sinn bei der Krankenkasse nachrechnen zu lassen, wo die Grenze liegt.

Bei jemandem mit Grundsicherung liegt es i.d.R. bei knapp unter 50€, je besser man verdient, umso höher ist die Zuzahlung (was vom Prinzip ja auch sozial-gerecht ist)

Ist man für das jeweilige Jahr dann nach genehmigtem Antrag gebührenbefreit und kann die Quittungen vorweisen (oder die Stamm-Apotheke kann es ausdrucken, weil sie die Daten speichern durfte), dann bekommt man tatsächlich das zurück, was man zuviel bezahlt hat.

Man kann auch bei den meisten Krankenkassen den berechneten Betrag direkt am Jahresanfang bezahlen, ist dann für das gesamte Jahr automatisch befreit.

Für die 4 Jahre muss sie aber für jedes Jahr einzeln einen Antrag stellen und ich weiß zwar, dass man mindestens noch 1 Jahr rückwirkend das Ganze beantragen kann, aber fragt mal nach, ob es da auch eine zeitliche Verfallsgrenze gibt. Bzw, stellt einfach die Anträge. Mehr als ablehnen können sie ja nicht. Wenn man den Arzt nett fragt, stellt der sicher auch die vier Formulare aus, die sind in einer Minute ausgefüllt.

Aber ja, grundsätzlich sollte sie für jedes Jahr, für das eine Gebührenbefreiung genehmigt wurde, das überschüssige Geld zurückbekommen.

Herzliche Grüße und alles Gute

Deidra



Alle Quittungen sammeln und einreichen.

Bist du über der Belastungsgrenze gibts Geld zurück.

Was heißt überlastungsgrenze?

@devinit

Wenn du mehr als 2% deines Einkommens zuzahlen musst bekommst du alles über den 2% zurück.

Bei chronischer Erkrankung gilt 1%