Sozialleistungen bei Fernstudium?

3 Antworten

Bist du u25? Dann kannst du Kindergeld beantragen und dich familienversichern.

Du kannst beim Jobcenter ALG2 beantragen, aber es wird davon ausgegangen, dass du dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehst. Es wird dann verlangt, dass du dir eine Vollzeitstelle suchst, mit der du deinen Anspruch vermindern/vermeiden kannst. Das Fernstudium wird nicht als Grund anerkannt, dass du dich nicht bewerben brauchst. Das wird dann damit begründet, dass man sowas mit seinem Beruf verbindet, wie es die meisten machen. Also tagsüber arbeiten, abends für das Fernstudium lernen.

Wenn ein Anspruch besteht, wird auch die KK übernommen. Aber wie gesagt, der Anspruch wird an die Bedingung geknüpft, dass du dich auf die Arbeitssuche machst.

Übrigens: Im letzten Jahr eines Fersnstudiums (beim Abitur-Fernstudium jedenfalls) hat man Anspruch auf Bafög.

Bin unter 25 und Kindergeld steht mir auch nicht zu da es eine Privatschule ist. Danke dir für deine Antwort

@LillyLillian

Darf ich fragen, bei welcher Institution du das Fernstudium machst? Wer hat dir denn gesagt, dass es dir bei einer Privatschule nicht zusteht?

@Laury95

Das Bafög Amt Deals Jobcenter die Krankenkasse und die Familienversicherung bzw. Krankenkasse :) hab jetzt offiziell gar kein Anrecht auf Sozialleistungen geschweige denn einer Krankenversicherungsübernahme. Hab überall angefragt und wurde überall abgelehnt. Jetzt muss ich die alte Dame im Stich lassen und offiziell arbeiten oder mein Studium abbrechen um krankenversichert zu sein... ich will ja nicht mal Geld haben ich will nur versichert seinen zum Arzt können..

@LillyLillian

Das kann nicht stimmen, mein Partner hat damals auch alg2 bekommen, als er ein Fernstudium bei der ILS gemacht hat.. er musste nur dem Arbeitsmarkt weiter zur Verfügung stehen, also sich weiter bewerben.. oder hast du doch zu viel Einkommen? Kann ich mir aber nicht vorstellen. Ich würde einfach einen alg2 Antrag stellen, wenn der abgelehnt wird, kannst du gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen. Hat das Jobcenter gesagt, warum du keinen Anspruch auf Leistungen hast? Von denen wird nämlich auch die Krankenkasse bezahlt, wenn du Leistungen bekommst

@LillyLillian

Ach so, und du schreibst, dass bei der Dame sei nicht offiziell. Verdienst du dort denn mehr als 450 Euro monatlich? Dann sollte die Dame dich anmelden, damit davon die Kranken-Pflege-etc Beiträge gezahlt werden. Dann sind das auch weniger als 190 Euro.

@LillyLillian

Und frag bei der Krankenkasse mal nach, ob der Studententarif für dich vielleicht in frage käme, das wären dann nur 100 Euro und ein paar zerquetschte

Ich war bis zum Ende meiner Ausbildung letzten Jahres Familienversichert und habe Bafög bekommen.

OK.

Nun habe ich ein Fernstudium begonnen ,welches aber nicht als Vollzeit zählt und ich somit kein Recht mehr auf Bafög habe und mich selbst versichern muss(190€!! Pro Monat).

Richtig. Sofern das Fernstudium bei einem privaten Institut aufgenommen wurde, ist hier die Rückkehr in die FamV allerdings ggfs. ausgeschlossen. Das ist einer der Fallstricke in diesem Bildungsweg. Zwar wäre bei Einhaltung der Altersgrenze von 25 Jahren in einer Aus- und Weiterbildungsmaßnahme die Aufnahme in die FamV auch rückwirkend möglich, aber dies nur dann, wenn die Ausbildung in einer anerkannten schulischen Einrichtung stattfindet. Und dazu zählt die GKV gemäß den geltenden Regeln für die Zulassung zur FamV private Institute in der Regel gerade nicht, sondern ausschließlich allgemeinbildende Schulen, Fachschulen, FOS, FH und Universitäten. Bei Berufskollegs ist das ähnlich.

Kann ich mich jetzt beim Jobcenter melden wegen der Krankenversicherung und habe ich Anrecht auf weitere Leistungen?

Ich wüsste nicht, wieso. Der Bezug von Leistungen nach ALG2 setzt die grundsätzliche Arbeits- und Leistungsfähigkeit voraus. Schon die Pflege der Dame schränkt diese aber erheblich ein (je nach Pflegegrad), und bei gleichzeitigem Fernstudium wäre hier ein Anspruch auf ALG2 m.E. nur dann gegeben, wenn das Fernstudium berufsbegleitend erfolgte, sowie eine Erwerbstätigkeit (egal, welcher Art) im Haupterwerb vorläge. Möglicherweise erklärt sich das Jobcenter aber bereit, zumindest die KV/PFV Beiträge nach § 32 SGB XII zu übernehmen. Das lässt sich aber nur dort klären.

Nachtrag:
Siehe dazu u.a. hier:

https://www.juraforum.de/rechtsberatung/keine-familienversicherung-bis-25-bei-fernstudium-gkv-hoechstbeitraege-pfaendung.html