Familienversicherung Sohn bezieht Bafög Mutter bezieht Hartz Iv nicht zusammen lebend?

3 Antworten

Von Experte okieh56 bestätigt

Hallo,

wenn die monatlichen Einkünfte (ohne Bafög und ohne Kindergeld) 450 bzw. 470 Euro nicht übersteigen, kann man in der Familienversicherung eines Elternteils bleiben. Dies gilt auch, wenn man nicht bei den Eltern lebt.

Es gelten Besonderheiten, wenn:

  • die Familienversicherung über einen Stiefelternteil läuft/laufen soll
  • wenn der Elternteil oder das Kind im Ausland lebt
  • wenn ein Elternteil privat krankenversichert ist.

Die Familienversicherung endet für ledige Schüler/Studenten mit dem 25. Geburtstag (sonst mit dem 23. Geburtstag).

Quelle: § 10 SGB V

Das Jobcenter der Eltern interessiert sich nur für die Personen, die im Haushalt der Eltern leben, und für alle Einnahmen der Eltern.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn die mutter beim Jobcenter angemeldet ist , hätte das Jobcenter nh Problem damit?

@Qaartazi

Nein. Das Jobcenter prüft nur, wer im Haushalt der Eltern lebt, welche Einnahmen diese Personen haben und wie groß die Wohnung ist.

Alles andere ist für das Jobcenter ohne Bedeutung.

@Qaartazi

Danke für den Stern!

Wenn das unter 25 jährige Kind aber bei den bedürftigen Eltern leben würde, die keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hätten und somit dann auch ihren KK - Beitrag vom Jobcenter gezahlt bekämen, dann würde eine kostenlose Familienversicherung nur dann in Betracht kommen, wenn das / die Kinder entweder noch unter 15 sind, oder das Kind durch anrechenbares Einkommen nicht mehr zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) der Eltern gehören würde, weil es seinen eigenen Bedarf damit decken könnte.

Oder irre ich mich da ?

@isomatte

Hallo isomatte,

wenn ein Kind bei den Eltern, die Alg II beziehen lebt, ist die Familienversicherung möglich, wenn die monatlichen Einkünfte (hier im Sinne des Einkommensteuerrechts) des Kindes 450 bzw. 470 Euro monatlich nicht übersteigen, das Kind selber kein Alg II/Sozialgeld bezieht (z.B. wegen Behinderung/Erwerbsminderung oder ab 25 Jahre) und:

  • das Kind unter 15 ist (hier ist Sozialgeld vom Jobcenter unschädlich)
  • das arbeitslose Kind unter 23 ist
  • Schüler/Student unter 25 ist
  • Schüler/Student, der einen Freiwilligendienst gemacht hat, unter 26 ist
  • das Kind aufgrund einer Behinderung nicht für den eigenen Unterhalt sorgen kann

Gruß

RHW

@RHWWW

So sieht es aus, kurzgefast, seinen eigenen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kann, was das Leben im Haushalt der ALG - 2 beziehenden Eltern betrifft.

Warum sollte ein Job-Center Deine Eltern ärgern? Dein Anteil fällt komplett weg, und somit haben die natürlich deutlich weniger in der Kasse. Das kann aber nun wirklich nicht als ärgern bezeichnet werden.

Zudem:

Es gibt einen Nebenjob, der richtige, für den es Stipendien gibt?

Nicht vergessen, nur weil viele andere es vergessen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

ich habe davor auch nicht bei meinen Eltern gelebt. Also ich hab Hartz Iv bezogen hatte ne eigene Versicherung aber da ich abgemeldet werde von Jobcenter und Bafög bekommen werde werde ich bei meiner Mutter versichert .

@Qaartazi

Den Anspruch auf Familienversicherung hast du bis zum 25. Lebensjahr. dabei spielt es keine Rolle, ob du im Haushalt der Eltern lebst.

@okieh56

Unter Umständen schon, denn wenn er bei den bedürftigen Eltern im Haushalt leben würde und diese ihren KK - Beitrag vom Jobcenter gezahlt bekommen, ist meines Wissens eine kostenlose Familienversicherung nur noch für Kinder unter 15 Jahren möglich, da diese noch nicht ( wurde 2016 geändert ) als arbeitsfähige Personen angesehen werden.

Ab 15 oder unter 24 nur dann, wenn das Kind seinen Grundbedarf im Haushalt der Eltern durch eigenes anrechenbares Einkommen decken kann und somit dann auch als unter 25 jähriges Kind aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) der Eltern fallen würde.

Kann auch sein das ich mich irre !

@isomatte

Du irrst dich nicht - doch das trifft hier nicht zu.

Offenbar bekommt er ja kein ALG II (dann wäre er selbst versichert), sondern BAföG.

@okieh56

Das ist mir klar, habe das ja nur als zusätzliche Info gegeben, weil du geschrieben hast, es käme nicht darauf an, ob man im Haushalt der Eltern lebt oder nicht.

@isomatte

Alles klar!

Die Familienversicherung hängt in keinem Fall davon ab, ob das Kind im eigenen Haushalt lebt. Es kommt nur darauf an, wovon es lebt. Wird es von den Eltern unterhalten, hat es Anspruch auf Familienversicherung, bekommt es selbst eine Leistung oder Einkommen über der Grenze, ist es selbst versichert. BAföG ist kein Einkommen.

Vertrau deiner Krankenkassenberaterin. Die Familienversicherung für dich kostet auch nicht mehr für das Job Center.