Krankenversicherung abgemeldet/ Schülerin?

5 Antworten

Auf jeden Fall musst du versichert sein. Aber das ist kein Problem!

Du hast als Schülerin nach § 10 SGB V bis längstens zum 25. Lebensjahr Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung bei einem gesetzlich versicherten Elternteil.

Auch wenn das ALG gestrichen wurde, sind deine Eltern weiterhin versichert. Sie müssen sich dann ggf. nach § 188 SGB V freiwillig versichern, denn in Deutschland herrscht Versicherungspflicht. Haben beide kein Einkommen, kann einer von den beiden bei dem anderen familienversichert werden.

Nimm Kontakt mit der Krankenkasse auf, in der deine Mutter oder dein Vater bzw. beide versichert sind und lass dir einen Antrag auf Familienversicherung zusenden. Natürlich können das auch deine Eltern für dich erledigen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Heyhey3167 
Fragesteller
 18.10.2021, 22:37

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort :) Ich werde mich gleich morgen bei der Krankenkasse melden. Ich verstehe nur nicht, warum ich dann den Brief mit der Abmeldung von der Krankenkasse erhalten habe, wenn ich als Schülerin trotzdem noch den Leistungsanspruch auf die Familienversicherung habe :/ ?

okieh56  18.10.2021, 23:13
@Heyhey3167

Wenn die Familie ALG II bekommt, bist du selbst versichert, denn es werden Beiträge für dich abgeführt. Wird diese Leistung abgemeldet, muss deine Versicherung geklärt werden, denn deine Mitgliedschaft als Pflichtversicherter endet.

Auch die Weiterversicherung für deine Eltern muss geklärt werden. Erst dann kann die Familienversicherung durchgeführt werden.

Aber das ist alles in den genannten Paragraphen gesetzlich geregelt, so dass ihr auf jeden Fall nicht ohne Krankenversicherungsschutz seid.

Hallo,

haben die Eltern Arbeitslosengeld II vom Jobcenter bezogen?

Dann bleibt der betreffende Elrternteil weiterhin Mitglied der bisherigen Krankenkasse, bis dort eine andere Krankenversicherung nachgewiesen wurde. Die Krankenkasse fragt beim Versicherten nach, welche Einnahmen bestehen, damit die Beitragshöhe berechnet werden kann.

Am besten zusammen mit den Eltern zur Krankenkasse gehen und dort einen Fragebogen zur Familienversicherung ausfüllen. Angehörige haben in der kostenlosen Familienversicherung den vollen Leistungsanspruch - auch wenn der Elternteil keine Beiträge zahlt.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Heyhey3167 
Fragesteller
 18.10.2021, 22:35

Vielen Dank für die Antwort :) Wenn ich trotzdem noch vollen Leistungsanspruch habe, warum habe ich dann den Brief bekommen, dass ich abgemeldet wurde ?

RHWWW  19.10.2021, 20:56
@Heyhey3167

Die Mitgliedschaft des Elternteils muss zunächst offiziell weitergeführt werden und dann der Fragebogen zur Familienversicherung mindestens einmal jährlich ausgefüllt werden.

Geh persönlich zur AOK hin möglichst mit telefonischer Terminvereinbarung. Die helfen dir weiter, egal welche Krankenversicherung zuvor das war.

Wer hat dich wo abgemeldet?

Du bist automatisch per Gesetz (weiter-)versichert, es werden dann monatlich 150€ bis 200€ von der gesetzlichen Krankenversicherung dir belastet.

Also umgehend dein zuständigens Amt aufsuchen, damit dies übernommen wird und Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen.

Heyhey3167 
Fragesteller
 18.10.2021, 22:39

Danke für deine Antwort :) Meine Krankenkasse hatte mir einen Brief gesendet, wo sie schrieben, dass sie mich abmeldeten aufgrund der oben genannten Situation, meine Eltern erhielten den selben Brief .

meine Eltern erhielten ALG

ALG oder ALG 2?

aus diversen Gründen

Was für Gründe?

diese ja nicht mehr von Gesetzgeber finanziert wird.

Wurde sie nie.

Die Beantwortung beider Fragen dient vielleicht der Klärung Deines KV-Status'.