nach Abmeldung vom AOK (Krankenversicherung),darf man beim Doktor gehen oder muss man dafür bezahlen

8 Antworten

Es gilt eine Nachversicherungszeit von 30 Tagen. Diese sind dazu gedacht, dass du in dieser zeit neuen Versicherungsschutz erwerben kannst.

Kostenlos wirst du nicht behandelt werden (Auch die Kinder nicht)

Hallo,

wenn zwischen dem Ende der dt. Krankenversicherungspflicht und dem Beginn der span. Krankenkasse maximal 1 Monat liegt, besteht nach § 19 SGB V ein kostenloser Leistungsanspruch. Wenn der Zeitraum überschritten wird, sind aber für die gesamte Zeit (inkl. des 1 Monats!) Beiträge zu zahlen! Die dt. Krankenkasse benötigt einen EU-Vordruck der span. Krankenkasse über den Beginn der dortigen Versicherung.

Gruß

RHW

du hast nach der Abmeldung 30 Tage Zeit, dich neu anzumelden. Da du ja sicher nicht ohne Job nach Spanien gehst, ist das also kein Problem, da du in Spanien automatisch in der Seguridad social versichert wirst, wenn du dort arbeitest. Gehst du ohne Job nach Spanien, bezahlst du alle Behandlungen selber oder versicherst dich privat

Wenn ihr (Du und deine Kinder) nichtmehr versichert seit wird die Krankenkasse auch die Artztkosten nicht bezahlen also musst du diese selbst tragen. LG

Bis zu dem Zeitpunkt, bis du abgemeldet bist, zahlt die Kasse. Danach aber nicht mehr!