Krankenversicherung nicht abgemeldet, wo nun versichert?

9 Antworten

Moin.

die Absicht zu einer Familienversicherung macht noch keine Familienversicherung. Erst wenn diese bestätigt ist, genießt Du deren Schutz.

Wenn also die Familienversicherung noch nicht bestätigt ist und der Status Deiner bisherigen KKV nicht eindeutig bekannt ist, dann ist Deine bisherige KKV für Dich der Ansprechpartner der Wahl.

Schlimmstenfalls bist Du gegenwärtig gar nicht versichert. Aber das kann Dir nur Deine gegenwärtige KKV mit Sicherheit sagen. Und diese kann Dir dann auch ggf. einen Lösungsvorschlag für Dein Problem unterbreiten.

Und für die Zukunft merke Dir. Wer sich auf andere verlässt (Arbeitgeber), der ist verlassen.

Letztlich bist Du allein dafür verantwortlich, Änderungen z.B. in Deinem Arbeitsverhältnis, selbst bei den zuständigen Stellen, in diesem Falle der KKV anzuzeigen.

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ASRvw de André

Schlimmstenfalls bist Du gegenwärtig gar nicht versichert.

Falsch - Versicherungsschutz besteht weiterhin. Wie bereits an anderer Stelle geschrieben u.U. zu einem höheren Beitrag als freiwilliges Mitglied.

Man darf nie vergessen, dass wir eine Krankenversicherungspflicht in Deutschland haben.

Der Arbeitgeber ist auch nicht zuständig für eine Kündigung der GKV.  Nur das GKV-Mitglied kann Änderungen beantragen.

@Apolon

Moin.

Nein, nicht falsch. Es ist schlicht ein Ammenmärchen, dass man in Deutschland nicht ohne Krankenversicherungsschutz sein kann.

... u.U. zu einem höheren Beitrag als freiwilliges Mitglied ...

Das ist nur in Teilen korrekt. Denn die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV setzt voraus, dass man diese mit der KV vereinbart hat und auch den Beitrag entsprechend bezahlt.

Wer nicht über Arbeitgeber, soziale Leistungen oder Familie versichert ist, sich nicht explizit "freiwillig" meldet bzw. seinen Beitrag nicht bezahlt, der genießt keinen KV-Schutz.

Und eine ggf. freiwillige Weiterversicherung mit der Kasse vereinbaren, muss nicht der Arbeitgeber oder sonst jemand Drittes, sondern einzig und allein der Versicherte selbst. Wer sich also nicht selbst drum kümmert, hat - zu Recht - das Nachsehen. Und auch hier gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe / Leistungsverlust nicht.

BTW: Die Krankenversicherungspflicht heißt, das sich der Bürger Krankenversichern lassen muss. Sie bedeutet nicht, das die GKV für jeden und alles zahlen muss.

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ASRvw de André

reiche bei deiner Krankenkasse die Kündigung/Austrittspapiere deines Beschäftigungsverhältnisses ein.

die Familienversicherung musst du bei der Kasse des Ehepartners schriftlich beantragen.

wenn du jetzt zum Arzt müsstest, nimmst du die Karte deiner Kasse. sobald die Versicherungsverhältnisse abschließend geklärt sind, verrechnen die Kassen untereinander die Leistungen. wichtig ist dabei, dass du deiner alten Kasse dafür mitteilst, wo du dann familienversichert bist.

deine neue Kasse muss zudem deiner "alten" Kasse bestätigen, dass du ab Zeitpunkt x jetzt familienversichert bist. nennt sich Meldeverfahren für Familienversicherte.

Wie kommst Du auf die Idee, daß der Arbeitgeber dich bei der Krankenkasse abzumelden hätte? Grundsätzlich besteht Krankenversicherungspflicht in Deutschland und es ist nicht Aufgabe des Arbeitgebers, den Grund für Deine Kündigung zu hinterfragen. Du könntest ja auch nur den Arbeitgeber wechseln unter Beibehalt der Krankenkasse.

Merke: bestünde eine Pflicht des Arbeitgebers, die Krankenkasse bei Freistellung zu kündigen, müßte jeder Arbeitnehmer, der die Krankenkasse beibehalten wollte, dies verpflichtend explizit erklären. Bei ALG I behielte man ja auch grundsätzlich die Kasse bei, bei der man als Arbeitnehmer versichert war, also läge auch hier keine automatische Kündigung vor. Was der Arbeitgeber machen muß ist, der KK die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses mitzuteilen.


Sende der Kasse die Kündigung in Kopie oder die Kündigungsbestätigung und teile mit, dass keine Versicherungspflicht nach § 5 SGB V mehr vorliegt.

Schick eine Kopie der Eheurkunde mit und beantrage bei der Kasse deines Partners die Familienversicherung nach § 10 Abs. 1 SGB V.

Ist über die Ablehnung ein Bescheid ergangen? Telefonische Aussagen sind nicht relevant!

Dein Arbeitgeber kann dich gar nicht von deiner Krankenkasse abmelden. Er teilt der Kasse nur mit, dass du aus seinem Unternehmen ausgeschieden bist, und dass von dort her keine Beiträge mehr kommen.

Wenn du dich nicht mit deiner Krankenkasse in Verbindung setzt, bist du dort automatisch "freiwilliges Mitglied" und wirst zum Höchstbetrag eingestuft.