Ich bin (angeblich) unheilbar krank. Die AOK will mich nur noch 6 Monate weiterversichern, dann werfen die mich raus!?

4 Antworten

Eine gesetzliche KK kann einer versicherten Person nicht kündigen. Denn zum einen besteht in Deutschland Krankenversicherungspflicht und zum anderen Kontrahierungszwang.

Was Du u.U. meinst, ist dass Du nach langfristiger Inanspruchnahme von Krankengeld, ausgesteuert wirst. Danach kannst Du via Nahtlosigkeitsregel ALG I beantragen ..... evtl. ergänzend Bürgergeld ..... und wirst bei weiterer Erkrankung Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen müssen.

Das kann die Krankenkasse gar nicht. Sie kann nur die Bezahlung (unnötiger, wirkungsloser Therapien verweigern).

Gehe unverzüglich mit dem Kündigungsschreiben zum Versorgungsamt.

Das ist Quatsch! Du bleibst pflichtversichert!