Hat die REHA einen Einfluss auf den Aussteuerungstermin?
Folgendes Problem:
seit letztes Jahr April (2022) bin ich krankgeschrieben und auf Anraten meines behandelnden Facharztes wurde eine REHA beantragt. Diese wurde auch von der DRV mit 5 Wochen Dauer genehmigt. Lt telefonischer Auskunft der Kurklinik wird die Reha nicht vor Ende August/September 2023 stattfinden. Und von der KK weiß ich, dass die 78 Wochen für den Krankengeld Bezug am 23.8.2023 auslaufen / rum sind. Sozusagen die Aussteuerung stattfindet. Ich bin zum Glück noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis. Hat der Zeitraum der Reha, also die 5 Wochen, irgendwie einen Einfluss auf die Aussteuerung? Also nehmen wir mal an, die REHA würde am 15.8. beginnen, würde ich dann trotzdem am 23.8. ausgesteuert werden? Und wie sieht es mit dem Arbeiten gehen danach aus, wenn ich doch ausgesteuert bin und als arbeitsfähig entlassen werde
3 Antworten
Eine Reha beeinflusst die Aussteuerung nicht. Wenn du arbeitsfähig deine Arbeit nachgehen kannst, gehst du wieder arbeiten. Die Aussteuerung betrifft dein Krankengeld, nicht dein Versicherungsschutz. Und nach einer bestimmten Zeit steht dir kein Krankengeld mehr zu und es kommt zur Aussteuerung. Dabei ist jeder Punkt unerheblich. Nach dem Krankengeld bekommst du Arbeitslosengeld.
Du hast nach Aussteuerung durch die KK nach 78 Wochen die Möglichkeit Dich im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung arbeitslos zu melden und kannst dann trotzdem zur Reha fahren.
Nein, der Reha Beginn hat keinen Einfluss auf die „Aussteuerung“ bei der Krankenkasse!
Die Krankenkasse stellt definitiv am 23.08.23 den Bezug von Krankengeld ein. Ohne wenn und aber! Du solltest Dich daher bis spätestens zu diesem Zeitpunkt bei der Agentur für Arbeit gemeldet haben!
Das ist alles sehr verwirrend, da Du in einem festen Beschäftigungsverhältnis stehst, aber Du musst Dich trotzdem arbeitslos melden - zumindest wenn Du weiterhin Geld von einer Stelle (Arbeitsamt) bekommen möchtest!!!
Am ersten Tag Deiner Reha ist dann die Rentenversicherung für Dich zuständig und Du bekommst ab dem Beginn der Reha Übergangsgeld von der Rentenversicherung !
Wirst Du aus der Reha AU entlassen, beginnst aber spätestens innerhalb der folgenden 4 Wochen mit Deiner Wiedereingliederung, bleibt für Dich, zahlungstechnisch, die Rentenversicherung zuständig und Du erhältst bis zum Ende der Wiedereingliederung Übergangsgeld.
Wirst Du aus der Reha für mehr als 4 weitere Wochen AU entlassen, wäre das Arbeitsamt für Deine Bezüge zuständig ! Nicht mehr die Krankenkasse und auch nicht mehr die Rentenversicherung!
Du siehst, es ist sehr entscheidend, wie der Verlauf nach Beendigung der Rehamaßnahme aussehen wird.