Großes Problem?

2 Antworten

Als Lehrer hat er sich strafbar gemacht. Also besser verschweigen, sonst verliert er seinen Job.

Ansonsten ist das zwar eine doofe Situation, aber das kann passieren...

Es reicht wenn Du der Schule mitteilst, dass Du schwanger bist. Von wem, geht die Schule nichts an. Wie Ihr das Eurer Familie erklären sollt, kann ich Dir auch nicht sagen.

So lange du unter 18 Jahre alt bist, darf ein Lehrer keine Beziehung zum Schüler haben. Generell darf dein Stiefbruder dann keine sexuelle Beziehung zu dir haben, wenn es dein Halbbruder ist, also vom leiblichen Vater oder leiblicher Mutter abstammt. Also, der Sohn meiner neuen Eltern dürfte ich heiraten, weil er nicht Blutsverwandt ist. Den leiblichen Bruder von mir, darf ich nicht heiraten. Wurde das Kind von einer anderen Ehe aus in die Ehe einer neuen Familie gebracht, ist das kein Inzest. Aber ein Lehrer darf bis 18 Jahre mit Schutzbefohlenen keine geschlechtliche Beziehung haben. Heimlichtuerei in der eigenen Familie hat schon immer geschadet.

Akira419 
Fragesteller
 16.09.2022, 14:07

Das ist der Sohn von meinem Stiefvater

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kllaura  16.09.2022, 14:49
@Akira419

Dann hat er familiär keine Folgen. Aber dienstlich hatte mit einer minderjährigen Schutzbefohlenen den Geschlechtsverkehr. Wenn dienstlich niemand davon erfährt und er für dich mit 18 Jahren und dem Kind sorgen will, könnte sein Ansehen in der Schule sogar steigen. Nicht jedoch, wenn man erfährt, dass er als Lehrer sich an eine minderjährige Schülerin ran machte.

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kllaura  16.09.2022, 15:05
@kllaura

Strafbar hat er sich als Lehrer gemacht. Ansonsten nicht, da er mit dir nicht Blutverwandt ist. Zwischen Verwandt z.B. nach einer Adoption oder Blutsverwandtschaft gibt es Unterschiede. Oftmals sind in der Zweiteihe der Stiefvater oder die Stiefmutter nicht mit einem verwandt. Damit auch nicht der Sohn des Stiefelternteils. Mein leiblicher Vater ist nicht mehr mit mir verwandt, aber blutsverwandt und darf ihn nicht heiraten. Mein Adoptivvater ist mit mir verwandt, aber nicht blutsverwandt, ihn darf ich heiraten.

Verboten ist die geschlechtliche Beziehung bei Blutsverwandtschaft ersten Grades, also Bruder und Vater oder Opa. Nicht jedoch unbedingt beim Stiefbruder Stiefvater oder Stiefopa.

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