Dürfen Zahnärzte generell nicht mehr krankschreiben?

4 Antworten

Natürlich darf dir ein Zahnarzt eine AU ausstellen, aber diese muß natürlich gegenüber der KK gut begründet werden können.

Begründung wäre, das es keine anderen freien (zeitnahen!!!) Termine gab und ich durch die Mittel nicht arbeiten durfte ...

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@Yahagi

Ja das sehe ich auch so, dewegen wundert es mich das du nicht wenigsten für diesen Tag die AU bekommen hast.

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Eine Krankmeldung hängt von der Situation ab beim Zahnarzt.

Wie meinst du das?

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@Yahagi

So we es für Ärzte gesetzlich vorgeschrieben ist. Du kannst die Bescheinigung bekommen, dass du bei ihm warst. Aber Krankmeldung entscheidet der Arzt, ob es nötig ist. Bist du anderer Meinung, musst du zum Amtsarzt.

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Er klärte mich ja selbst auf, das ich so nicht arbeiten darf! Und sagte mir dann, das er mich nicht krankschreiben darf. Das passt irgendwie nicht zusammen.

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@Yahagi

Dann gehe zu deinem Hausarzt. Meine Mitarbeiter werden vom Zahnarzt auch Krank geschrieben, wenn sie z. B. die Weisheitszähne gezogen bekommen. Gehe dann zu deinem Hausarzt, dass er die Krankmeldung macht.

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Zahnärzte dürfen natürlich krankschreiben. Allerdings gibt es Richtlinien, festgelegt von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen, was wiederum gesetzlich vorgeschrieben ist. Auf der AU muss eine Begründung angegeben werden, z. B. Zst.n.OP. = Zustand nach operativem Eingriff. Das ist das, was der ZA gemeint hat. Das ist auch der einzige Grund, warum wir in der Zahnarztpraxis eine AU ausstellen. Eine begonnene Wurzelkanalbehandlung wie bei dir ist kein Grund für eine AU.

Wenn die Zyste entfernt wird, dann ist das eine OP, und du kannst für diesen Tag eine AU bekommen.

Wenn du mit Zahnschmerzen während der Arbeitszeit zum Zahnarzt gehst, kannst du eine Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber bekommen, dass du von ... bis ... zur Behandlung in der Praxis warst

Den Hinweis, nach einer Betäubungsspritze nicht Auto zu fahŕen, gehört zur Standardaufklärung. Bei Schmerzmitteln steht das im Beipackzettel. Du kannst dich daran halten - oder auch nicht. Unsere Patienten fahren normalerweise mit dem Auto nach Hause.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich verstehe, mit laufender Nase (ohne Corona) wird man sogar telefonisch krankgeschrieben. Aber mit starken Schmerz- und Betäubungsmitteln bei einem Fall der eben nicht planbar war, weil es spontan auftrat und es keine anderen Termine gab gehe ich dann das nächste mal zur Arbeit. Wenn ich aufgrund der Medikation dann aber jemanden umbringe (was schnell gehen kann, wenn dir bis 35t auf den Kopf fallen) dann muss ich meinen Arsch hinhalten und habe wohl das letzte mal diesen Beruf ausgeübt. Es gibt Reglungen in diesem Land, die muss einfach nicht verstehen.

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@Yahagi

Denn das würde passieren, da ich ja wusste, das ich diese - ich nenne sie jetzt mal Medikamente - bekommen habe. Ist das gleiche wie mit dem Auto fahren, klar kann ich das machen, aber wenn dann was passiert, "am besten" noch mit Personenschaden bin ich ebenfalls der dumme.

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Auch wenn das untergegangen ist, danke für deine Antworten. Beim zweiten und dritten mal lesen, wirkten meine eigenen Kommentare sehr pampig. So war das allerdings nicht gemeint.
Da mich das trotzdem wurmt, habe ich mich mit meiner Frage an meine Krankenkasse gewandt, die mich dann wiederum an die Kassenzahnärztliche Vereinigung meines Bundeslandes verwiesen hat. Allerdings sauschwer, da mal jemanden an die Strippe zu bekommen. Sobald ich dort eine Antwort erhalte, werde ich das für alle die es noch interessiert hier ergänzen.

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Also das was der Zahnarzt sagt kann nicht stimmen - denn er kann ja auch eine AU-Bescheinigung nach einer Zahnextraktion hergeben.

Tipp für's nächste Mal - gehe anschließend zum Hausarzt.

Das was der ZA gesagt hat, stimmt. Eine Zahnextraktion ist eine OP, danach kann der ZA eine AU ausstellen. Bei dem FS wurde lediglich eine Wurzelkanalbehandlung begonnen, das ist keine OP.

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