Dickdarminfarkt

1 Antwort

Hallo Huebner,

wenn der Zahnarzt die Narkose selbst durchgeführt hat, so wage ich zu bezweifeln, dass er überhaupt anders hätte handeln können, bei seiner Ausbildung.....daher dürfte eine Klage kaum Erfolg haben, nehme ich an.

Solche Zwischenfälle sind selten, aber eben nicht unmöglich - und ja, Thrombosen können praktisch nach allen Eingriffen auftreten, auch wenn ein derartiges Ausmaß schon eher eine Rarität darstellt.

Auch für die übrigen Ärzte dürfte die Problematik zumindest äußerst schwer durchschaubar gewesen zu sein - alles in allem ein sehr tragischer Fall, wirklich.

Wie der Richter entscheidet, kann wohl kaum vorhergesehen werden.....

Liebe Grüße, Alois