Wirken sich Heizöldämpfe schädlich auf die Gesundheit aus?

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Die Gesundheitsgefahr, die von Heizöldämpfen ausgeht, ist gering, wenn es anders wäre, wäre Heizöl als Gefahrstoff kennzeichnungspflichtig. Im Grunde ist es ja so, dass der überwiegende Anteil der flüchtigen (und z.B. explosionsgefährlichen) Bestandteile in der Raffinerie abdestilliert wird, um z.B. als Benzin oder Lösemittel verwendet zu werden. Insofern sehe ich kein nennenswertes Risiko.

Geschrieben von Rudolf Kohler

Arbeiten in der Kraftfahrzeuginstandhaltung

Sicherer Umgang mit Ottokraftstoff und Diesel

Bei Tätigkeiten in der Kraftfahrzeuginstandhaltung haben die Beschäftigten Kontakt zu Stoffen, die zu Gesundheitsschäden führen können. Neben dem Umgang mit z.B. Ölen, Schmierstoffen, Säuren, Bremsflüssigkeiten und Frostschutzmitteln sind bei der Durchführung von Arbeiten an Kraftstoff führenden Systemen die Benzine als Kraftstoff für Ottomotorensowie Diesel für Dieselmotoren zu nennen.

Ottokraftstoffe Die heute gängigen Benzine bzw. Ottokraftstoffe, als bleifreies Benzin, Super und Super Plus im Handel, enthalten gesättigte, ungesättigte und aromatische Kohlenwasserstoffe. Seit dem 1. Januar 2000 ist der Benzolgehalt in den Benzinen von 2-3% auf kleiner gleich 1% abgesenkt worden.

Der Grenzwert für Kraftstoffe für Verbrennungsmotoren liegt laut TRGS 900 "Luftgrenzwerte" bei 250 mg/m³ (eine kurzzeitige Überschreitung ist maximal um das 4-fache erlaubt). Für den krebserzeugenden Stoff Benzol liegt der TRK-Wert (Technische Richtkonzentration) für die Reparatur und Wartung in Kfz-Werkstätten bei 3,2 mg/m³.

Die Einhaltung der Technischen Richtkonzentration soll das Risiko einer Beeinträchtigung der Gesundheit vermindern, vermag dies jedoch nicht vollständig auszuschließen. Benzine und Benzol verursachen in erster Linie eine Schädigung des inneren Organsystems und verursachen weiterhin Hauterkrankungen.

Bei Einatmung ist Ottokraftstoff ein Narkotikum (Rauschmittel) und kann im akuten Vergiftungsfall zu Atemlähmung führen. Niedrige Benzinkonzentrationen eingeatmet, führen im Rahmen einer chronischen Vergiftung zu einem charakteristischen "Benzinrausch", der mit Euphorie einhergeht. Das Einatmen dieser geringen Konzentrationen wird in einigen Fällen von Jugendlichen bewußt durchgeführt.

Benzol wird ebenfalls über die Atemwege aufgenommen, oder bei intensiver großflächiger Benetzung von der Haut resorbiert (aufgenommen). Bei Inhalation (Einatmung) entstehen krebserzeugende Stoffwechselprodukte.

Chronische oder diskontinuierliche (unterbrochene) Einwirkungen bewirken eine reversible (umkehrbare) Störung bis Schädigung des Knochenmarks und des Blutbilds.

Dieselkraftstoffe Dieselkraftstoffe sind Gemische flüssiger Kohlenwasserstoffe. Diesel verursacht vorwiegend eine Entfettung der Haut und stellt eine Geruchsbelästigung dar. Besonders belastend sind die Motoremissionen, die erheblich mehr Stickoxide und lungengängige Rußpartikel enthalten als die der Ottomotoremissionen.

Dieselmotoremissionen sind krebserzeugend; diesbezüglich wird auf die TRGS 554 "Dieselmotoremissionen" verwiesen. Der TRK-Wert hierfür beträgt 0,1 mg/m³.

Benzolmessung an Kraftstoff führenden Systemen.

Wirkungen auf die Haut Otto- und Dieselkraftstoffe sind stark fettlösend und führen bei längerem Hautkontakt zu Hautschädigungen.

Durch Extraktion (Herauslösung) der Hornschichtfette in der Oberhaut kommt es zur Schädigung der Barrierefunktion der Haut. Dadurch entsteht eine Ekzemform, die als Abnutzungsdermatose oder kumulativ- subtoxisches Ekzem bezeichnet wird. Erste Anzeichen sind eine trockene, raue Haut und Juckreiz. Später kommt es zu starker Rötung mit Schuppen-, Bläschen- und Rhagaden*)- bildung. Befallen sind vorwiegend die Fingerzwischenräume und die Kontaktstellen im Bereich der Finger- und Handrücken. Allergien gegen diese Kraftstoffe sind bisher nicht bekannt.

Prävention Der Hautkontakt zu Otto- oder Dieselkraftstoff ist zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, sind zur Vermeidung von systemischen Erkrankungen und Hauterkrankungen auf jeden Fall Schutzhandschuhe zu tragen. Bei deren Auswahl sind die Penetration (physikalische Dichtigkeit des Handschuhs, Löcher, Nähte), Permeation und Permeationsdurchbruchszeit (Durchdringung des Handschuhmaterials auf molekularer Ebene) sowie die Degradation (Veränderung des Handschuhmaterials durch die Chemikalie selbst) zu beachten.

Deshalb empfiehlt es sich dringend, in jedem Anwendungsfall den Hersteller nach dem geeigneten Schutzhandschuh zu befragen.

In diesem Zusammenhang wird von der Reinigung der Schutzhandschuhe abgeraten. Nach Auskunft eines namhaften Handschuhherstellers, ist die Reinigung der Handschuhe nicht zu empfehlen, da die vollständige Schutzwirkung anschließend nicht mehr gewährleistet ist.

Nur Schutzhandschuhe, die mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet und gemäß Europäischer Norm EN 374 zertifiziert sind, sollten benutzt werden. Eine Liste der Schutzhandschuhhersteller ist in der BGI 658 "Hautschutz in Metallbetrieben" (siehe auch unseren Artikel auf Seite 131 in diesem Heft) enthalten oder kann beim BVH Bundesverband für Handschutz e.V in Mönchengladbach, Telefon (02166) 248249, angefordert werden.

Weiterhin ist bei der Auswahl von geeigneten Handschuhen zu beachten, dass nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 531 "Gefährdung der Haut durch Arbeiten im feuchten Milieu (Feuchtarbeit)" die maximale kontinuierliche (andauernde) Tragedauer von flüssigkeitsdichten Handschuhen von vier Stunden täglich nicht überschritten werden sollte.

Der Einsatz von Hautschutzmitteln bietet keinen so guten Schutz wie der von Schutzhandschuhen. Deshalb sollte die Benutzung von Schutzhandschuhen unbedingt bevorzugt werden.

Bei kurzzeitigen, feinen Arbeiten kann aber ein geeignetes Hautschutzmittel akzeptiert werden. Zum Schutz vor Hauterweichung empfiehlt es sich, mindestens zwei Paar Schutzhandschuhe am Arbeitsplatz vorrätig zu halten, um zu langes Schwitzen in den Handschuhen zu vermeiden. Auch Hautschutzmittel in Form von Sprays oder Emulsionen, die das Schwitzen unter den Handschuhen reduzieren, können hier angewendet werden.

Für die Hautreinigung und die Hautpflege bieten mehrere Firmen geeignete Präparate an.

Dabei sollen bei leichteren Verschmutzungen die hautverträglichen Syndets (= synthetisch hergestellte, hautfreundliche Waschsubstanzen) als Hautreinigungsmittel zur Verfügung gestellt werden. Auf reibe- und lösemittelhaltige Produkte sollte möglichst verzichtet werden.

Die anschließende Hautpflege ist hauttypabhängig durchzuführen. Konsequent angewendete Hautpflegeprodukte beschleunigen die Regeneration der Haut. Bei Hautgefährdung im Kfz-Bereich durch technische Fette, Öle und gegen die Verschmutzung wird die Anwendung des Hautschutzplanes auf Seite 120 empfohlen.

Zur Vorbeugung von Gesundheitsschäden ist zu prüfen, ob die folgenden arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen durch den Unternehmer zu veranlassen sind:

G 8 Benzol, wenn regelmäßige Arbeiten am Einspritz- und Ottokraftstoffsystem (> 2 Stunden täglich) von Kfz, Arbeiten an Ottokraftstoffsystemen von Zweirädern und sonstigen Ottomotoren, Wartung und Reinigung von Zapfsäulen und Tanks von Ottokraftstoffen durchgeführt werden müssen.

Um die Gesamtbelastung durch Inhalation und Hautkontakt zu erfassen wird im Rahmen der G 8 Untersuchung die Bestimmung der Expositionsäquivalente (Einwirkungswerte) für krebserzeugende Arbeitsstoffe (EKA) als Wert im Harn oder Vollblut vom Arzt durchgeführt. Dabei handelt es sich nur um eine geringe Belastung für den zu Untersuchenden.

G 24 Hauterkrankungen (mit Ausnahme von Hautkrebs). Sollten Hauterkrankungen auftreten, wird dem Betroffenen geraten, den Betriebsarzt oder einen Hautarzt aufzusuchen, damit die erforderliche Behandlung eingeleitet werden kann. Der Unternehmer ist nach § 13 BGV A 4 "Arbeitsmedizinische Vorsorge" verpflichtet, spätestens bis zum 30. Juni des folgenden Jahres der zuständigen BG jeden Versicherten zu melden, der Tätigkeiten an Arbeitsplätzen mit Überschreiten der Auslöseschwelle für krebserzeugende Gefahrstoffe ausgeübt hat.

Weiterhin sind die Beschäftigungsbeschränkungen nach § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), §§ 4, 6 Mutterschutzgesetz (MuSchG) und §§ 3-5 Mutterschutzrichtlinienverordnung (MuSchRiV) zu beachten. Danach dürfen auszubildende Jugendliche, werdende und stillende Mütter nicht exponiert und damit nicht beschäftigt werden.

Weitere Fragen beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachstelle "Gefährliche Arbeitsstoffe" am Gefahrstofftelefon: 0211/8224-333 Fax: 0211/8224-478 E-mail: gefahrstoffe@mmbg.de

Ich denke schon, dass das auf Dauer nicht gesund sein kann. An Tankstellen gibt es doch auch wegen der Dämpfe die Zapfhähne mit Filter. Auf Dauer schadet das bestimmt.

sender  06.03.2008, 20:02

Das sind keine Filter: Du meinst das Gaspendelverfahren. Dabei werden die Gase in den Tank der Tankstelle zurückgeführt.

Herzogin  08.03.2008, 17:58
@sender

Danke, wieder was gelernt. Auf jeden Fall soll das gegen die Dämpfe schützen, also sind wohl schon gesundheitsschädlich.

@ducbart: Du hast wohl übersehen, dass die Angabe des Grenzwerts in der TRGS 900 auf Ottokraftstoff, also Benzin, bezogen ist. Die Angabe ist für Diesel/Heizöl nicht anwendbar.

Nur zur Info.

Auf Dauer würde ich es auch nicht riskieren, da aber wohl alles wieder abgedichtet wurde und die Dämpfe wohl nur kurzzeitig waren würde ich mir nicht so viele Sorgen machen.