Wie oft bekommt man von der Krankenkasse eine neue Brille bzw einen Zuschuss?

9 Antworten

Hallo,

bei Personen unter 18 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die normalen Gläser zu 100%. Das Gestell und evtl. Mehrkosten für die Gläser (z.B. Tönung und Entspiegelung) sind selbst zu zahlen.

Die Krankenkasse übernimmt erneut die Kosten für die Gläser, wenn sich die Sehschärfe um 0,5 Dioptrien geändert hat.

Für Erwachsene werden die Kosten für die Gläser nur in noch in sehr, sehr seltenen Ausnahmefällen übernommen ("fast blind").

Grundlage: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__33.html -> Absatz 2

Gruß

RHW

Du bekommst das nächste Mal ein Rezept für deine Tochter,wenn die alte Brille kaputt ist,oder wenn sich die Sehstärke verändert hat.

Man bekommt bei unter 18 eine neue Brille wenn es sich um 0,5 dioptrien verändert hat, auch R 0,25 und L 0,25. Aber man bekommt nur die billigsten Gläser umsonst, Entspiegelung und so immer extra Bezahlung.

Unter 18 Jahren werden noch die nackten Kunststoffgläser von der gesetzlichen KK bezahlt, insofern das Kind noch zur Schule geht. Geht es nicht mehr zur Schule, werden nur noch Glas- und keine Kunststoffgläser mehr bezahlt.

Im Fall der Fälle, daß sich in kurzer Zeit die Brillenstärke geändert hat oder die Brille kaputt gegangen ist, zahlt die KK die Kunststoffgläser 1x pro Quartal. Aber nicht reine Ersatzbrillen oder weil man gerade Lust dazu hat, sich eine neue Brille zu kaufen, damit man mehr Abwechslung hat.

Ich mußte schonmal jemanden von einer KK Rechenschaft drüber abgeben, warum ich nach so "kurzer Zeit" (sage und schreibe nach ca. 6! Monaten bei einem Vorschulkind) denn schon wieder eine neue Brille aufgeschrieben habe. Seitdem schreibe ich immer einen Grund in die Akte, damit ich nicht wieder so blöd dastehe, wie in dieser etw. überraschenden Situation.

Aber grundsätzlich gilt: 1x im Monat ist es möglich, insofern ein guter Grund vorliegt, z.B. Brille verloren etc.. Also 2 Brillen gleichzeitig aufschreiben oder 2 im selben Quartal sind somit nicht möglich. 1 Brille muß selber bezahlt werden. Das macht aber auch nicht so viel mehr aus. (Das waren ca. 15 Euro, ich weiß jetzt nur nicht, ob es pro Glas oder für beide Gläser zusammen war.)

Sonstige Verbesserungen der Brille wie z.B. Entspiegelung, Kratzschutz, dünner Schliff etc. sind reiner "Luxus" und werden deshalb leider nicht von der KK bezahlt.

Gestelle werden ebenfalls nicht von der KK bezahlt, auch wenn ein Gestell für eine Brille unentbehrlich ist. Diese Brillen zum Nulltarif oder sogenannte "Kassengestelle" sind einfach nur Sonderangebote der Optiker, nach dem Motto: "Bestell die Gläser bei uns, dann verdienen wir ausreichend an den Gläsern, somit bekommst Du das Gestell umsonst." Meistens sind die Gestelle aber auch nicht so gut, wie ein teureres.

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diese 2-jahres-regelung gibt es meist nur bei den privaten kk. dabei kommt es aber immer drauf an, welche verträge man abgeschlossen hat. viele pkv übernehmen auch die kosten früher, wenn sich mind. 0,5 dpt verändert haben.

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my-spexx und co:

ich selber bin nicht grundsätzlich dagegen. habe mir sogar selber schon 2 brillen darüber gekauft.

allerdings empfehle ich dies nur bedingt weiter. erstens können die gläser nicht zu 100% auf deine Augen angepaßt werden (vor allem bezüglich der höhe des durchblickspunktes), wodurch es je nach empfindlichkeit des einzelnen zu unverträglichkeitsbeschwerden kommen kann und zweitens hat man keinen richtigen ansprechpartner, falls die brille verbogen ist etc.. dies ist vor allen bei kindern ein wichtiger punkt!

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zu RHWWW:

(ohne mir den link mal angeschaut zu haben):

du hast recht, daß bei sehr schlechten augen tatsächlich die gläser auch bei erwachsenen bezahlt werden. das gilt aber nur, wenn man trotz bestmöglicher brille mit dem bessersehenden auge max. 30% sehkraft vorhanden ist.

was ich hiermit aber bemängel:

der eine bekommt die brille bezahlt, z.B. sehschärfe ohne brille 20% und mit brille 30%, darf aber trotz brille noch nicht mal selber autofahren.

der andere, der einfach nur kurzsichtig ist und ohne brille z.b. nur 10% sieht, mit brille aber 100%, somit also auch autofahren darf, derjenige bekommt die brille nicht bezahlt.

da frage ich mich nur, wo da der sinn ist ?!? - meines erachtens möchte da die kk wahrscheinlich demonstrieren, daß sie ja doch viel mehr bezahlen als man denkt. allerdings wäre es ja zu teuer, wenn sie beispielsweise jedem kurzsichtigen die brille zahlen würden. (hochgradig) sehbehinderte leute, die in diese regelung reinfallen, gibt es natürlich deutlich seltener als einfach nur kurzsichtige.

Am besten fragst du mal bei deiner KK nach. Für Erwachsene gilt ein Abstand von 2 Jahren, bei Kindern gab es eine Sonderregel, weil die im Wachstum sind und die Augen sich auch ganz anders verhalten, wie bei Erwachsenen. Leider weiss ich nicht, ob das noch so ist. Bei Kindern verhielt es sich bisher so, dass von der KK eine Brille bezahlt wurde, wenn der Augenarzt die Notwendigkeit bescheinigte.

Bei einigen privaten KK gab es noch spezielle Regeln.