Wie gefährlich sind Lösungsmittel wirklich?

6 Antworten

Hallo,

der Hersteller der Farben oder Lösemittel ist gesetzlich verpflichtet, ein sog. Sicherheitsdatenblatt (SDB) zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dieses SDB den Mitarbeitern, die damit umgehen, dieses SDB zur Verfügung zu stellen. Ebenso ist er verpflichtet, die Mitarbeiter im Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen zu unterweisen und diese Unterweisung gegenüber den Behörden zu dokumentieren. Zahlreiche Hersteller stellen im Internet die SDBs zur Verfügung. Im SDB findest Du alle Hinweise zu gefährlichen Inhaltsstoffen und zur Benützung der sog. persönlichen Schutzausrüstung und andere Hinweise zum Umgang mit dem Produkt. Zur persönl. Schutzausrüstung zählen Handschuhe, Atemschutzmasken, Hautschutzcreme usw. Der Arbeitgeber muß die persönliche Schutzausrüstung kostenlos zur Verfügung stellen. Vor der Benützung der persönlichen Schutzausrüstung müssen allerdings alle technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter vor gefährlichen Arbeitsstoffen ergriffen werden. Dazu zählen z.B. Lüftungseinrichtungen, Absaugungen oder auch der Ersatz von Gefahrstoffen durch harmlosere Produkte. Der Arbeitgeber ist auch verpflichtet sicherzustellen, daß Arbeitsplatz-Grenzwerte für bestimmte Substanzen eingehalten werden und er muß sog. Gefährdungsbeurteilungen für jeden Arbeitsplatz erstellen und dokumentieren. Ich weiß jetzt nicht, wie alt Du bist, aber für Jugendliche gibt es zusätzliche Einschränkungen für den Umgang mit bestimmten Gefahrstoffen. Lediglich zu Ausbildungszweckern gibt es Ausnahmen.

Es ist immer abhängig von der Art der Lösemittel. Hier gibt es ja ein breites Spektrum von Alkoholen, aromaten, aliphaten, ketone und und und. 

Man kann es nicht so einfach pauschalieren, aber generell gilt, Inkorporationen und übermäßigen Hautkontakt, sowie große Mengen der Dämpfe einatmen vermeiden. 

Alkohole sind recht harmlos, liegen aber nie (außer Pharmaindustrie) in reinform vor, also auch wenn auf einem Gefäß Ethanol steht nicht trinken. Es ist in der Regel mit 1% MEK (Methylethylketon) vergällt. 

Vorsicht hingegen ist vor allem bei aromaten geboten. Diese sind krebserregend.

Iamiam  02.09.2015, 01:30

ebenso Chlorkohlenwasserstoffe (Methylenchlorid, Chloroform, Tetra, "Tri"(chlorethen). Sehr Leber-schädlich, aber vermutlich nicht mehr verwendet..

Ester der einfachen Art sind eher ungefährlich, weil gut verstoffwechselbar (Essigester zB), höhere Ester verzweigter und aromatischer KW dagegen nicht. Bei Ketonen gilt das gleiche, sehr substanzspezifisch.

Man kann aber davon ausgehen, dass diese Stoffe heutzutage mit Schwerpunkt Gesundheit optimiert sind.

Aufschluss müsste das Etikett geben, darauf sollte die Art des/der Lösungsmittel vermerkt sein.

thorrior 
Fragesteller
 02.09.2015, 06:48
@Iamiam

Vielen Dank. Das war schon mal aufschlussreich. Ich werde bei Gelegenheit die Etiketten mal genauer unter die Lupe nehmen.

DennisBehrendt  10.09.2015, 03:01
@Iamiam

Danke für die wunderbare Ergänzung :-)

Iamiam  10.09.2015, 13:54
@DennisBehrendt

fehlt nur noch die Bewertung deiner AW als Hilfreichste! Da ich die Deinige dafür halte, hab ich's da dazugeschrieben!

Schreib dir die Produkte genau auf und suche die Produktdatenblätter aus dem Netz raus. (Oder Fotos machen)

Dort steht genau, welche Maßnahmen bei den einzelnen Produkten einzuhalten sind. Lüftung/ Masken etc. Falls dein Chef immer noch geizig bleibt, wende dich an die SUVA. Die werden ihm schon was erzählen. 

Kannst dich normalerweise auch anonym melden. 

(Hab gerade gelesen, dass du aus der Schweiz bist)

Keine Lüftungsanlage beim Umgang mit (viel) Lösungsmittel (außer Wasser) erscheint mir als nicht zulässig. Du solltest dich mal an die zuständige Behörde wenden.

Hier gibt's Informationen:

http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/arbeitsplatz/wenn-ihr-arbeitgeber-den-arbeitsschutz-vernachlaessigt/

thorrior 
Fragesteller
 02.09.2015, 09:52

Das habe ich mir auch schon gedacht. Ich arbeite zwar in der Schweiz aber ich denke eine solche Behörde gibts auch bei uns. Ich werde mich mal schlau machen. Ich hätte aber echt Schiss davor, meinen Chef zi verpfeiffen, da er genau wüsste, dass die Iinitiative von mir kam.

Christianwarweg  02.09.2015, 16:56
@thorrior

Naja, 3. Ausbildungsjahr... dann halt die Ausbildung erst noch fertig machen, neuen Arbeitgeber suchen und dann melden.

Wenn du unsicher bist, kaufe dir doch selbst eine oder mehrere Atemschutzmasken.