Werde ich für Konversionstherapie bestraft?

11 Antworten

Deine Eltern und der Therapeut, denn unter 18 bist du nicht allein Geschäftsfähig, deine Eltern müssten einen derartigen Vertrag unterschreiben.

Im Gegenteil, du hättest dann sogar das Recht, deine Eltern später anzuzeigen, selbst wenn du im Minderjährigen Alter damit einverstanden warst.

Du wirst nicht bestraft. Die ausübende Instanz wird bestraft mit bis zu 1 jahr haft oder ein Bußgeld in höhe von 30'000,00€

Woher ich das weiß:Recherche

Nicht der "Patient" wird bestraft, sondern derjenige, der diesen Zwang ausübt. Und selbstverständlich ein Arzt, der sich für so etwas hergibt.

wird dann nur der Therapeut bestraft oder auch ich?

Nein, du wirst nicht bestraft. Konversionsbehandlungen an Minderjährigen sowie Volljährigen, deren Einwilligung auf einem Willensmangel (z.B. Zwang, Drohung, Täuschung o.ä.) beruht, sind strafbar. Da du die Behandlung in dem Fall ja nicht durchführst, hast du keine Strafe zu erwarten. Wer derartige Behandlungen jedoch anbietet, bewirbt oder vermittelt, macht sich ebenfalls strafbar.

Schau mal auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit nach. Da steht alles ganz ausführlich.

Naja machen könntest du das schon aber was soll das bringen?