Wieso wirkt der Alkoholkonsum sich strafmildernd auf eine Straftat aus und ist es gerechtfertigt?

Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen

Alkohol sollte sich nicht Strafmildernd wirken 50%
Alkoholkonsum sollte sich Strafmildernd auswikren 50%

6 Antworten

Vielleicht solltest Du den Artikel noch einmal in Ruhe lesen (ohne Alk :-)) ...

Allein die Tatsache, dass jemand Alkohol getrunken hat, bringt keineswegs eine Strafmilderung. Solange keine (nachgewiesene) Abhängigkeit besteht, kann Alkoholgenuss sogar eine Verschärfung mit sich bringen (z. B. im Straßenverkehr).

Erst wenn jemand aus medizinischer Sicht so abgefüllt war, dass er sich seiner Handlungen nicht mehr bewusst war kann von Unzurechnungsfähig gesprochen werden. Das heißt dann aber häufig auch, diese Person kann nicht mehr wirklich "aktiv" sein.

Wer sich ein paar Bierchen hinter die Binde kippt um sich in die richtige Stimmung zu bringen, seinem "liebsten Feind" die Nase zu verbiegen, sollte eher davon ausgehen, dass ihm das zum Nachteil gereicht.

weil man unter alkoholeinfluss nicht klar denken kann, man steht unter einer droge, die sich auf bewusstsein und verhalten auswirkt und ist daher nicht bei klarem verstand und kann sein handeln nicht kontrollieren.

Alkoholkonsum sollte sich Strafmildernd auswikren

Ja es ist eine wahl ob man sich zuschüttet klar, jedoch kann man es nicht rückgängig machen und unter alkohol verhält man sich anders. Je nach dem wie du und dein körper reagieren wirst du aggro, bist schnell gereizt oder einfach in party laune. Ich find einfach die betrunkene person ist geistig nicht die eigentliche person.

Alkohol sollte sich nicht Strafmildernd wirken

Alkohol ist manchmal, aber nicht immer strafmildernd. Die 3,3 Promille-Grenze hat der BGH inzwischen aufgegeben. Es ist aber tatsächlich so, dass man aber einer bestimmten Konzentration schuldunfähig ist. Es gibt aber noch den § 323a StGB (lies mal im Internet nach), der eine max. Strafe von 5 Jahren vorsieht, wenn man sich mit der Absicht betrinkt, eine Straftat zu begehen. Weil die 5 Jahre bei z.B. Mord aber nicht wirklich gerecht sind, gibt es in der Rechtssprechung einen besonderen Weg, die Strafe auf ein normales Maß (wie bei Nüchternen) zu erhöhen.

Alkoholkonsum sollte sich Strafmildernd auswikren

Hallo

erst ab 3,3 Promille wird evtl Schuldunfähigkeit angenommen

und bestraft werden diese Alkoholiker (ja, Alkoholiker, denn ein normaler Mensch kommt nie auf diese Promillezahl) trotzdem, siehe:

http://dejure.org/gesetze/StGB/49.html