Was wäre, wenn ein Gewerbebetrieb nur noch auf Spendenbasis arbeiten würde?

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Z.B. trixum.de arbeitet nur auf Spendenbasis, ebenso andere Internetdienstleister, und die können auch davon leben. Je nach Bekanntheit und Akzeptanz der Dienstleistung.

Programmierer machens auch manchmal per Spende....

Trotzdem ist das Geld voll einkommenssteuerpflichtig und - falls der Spendenempfänger nicht die Kleinunternehmerregelung bis max. 17.500 Umsatz im Jahr in Anspruch nimmt - auch umatzsteuerpflichtig. Falls mehr als 24.500 Euro Jahresgewinn erzielt würde, wäre der Laden auch gewerbesteuerpflichtig....

Also ein Gewerbe müsste auf jeden Fall angemeldet werden. Aber es spricht finanz- und gewerberechtlich nichts dagegen, dass ein Gewerbetreibender gegen Spenden arbeitet (bekannte Ausnahmen sind Buchverkauf (Preisbindung), Anwälte u. a. Dienstleistungen mit fester Honorarordnung). Buchhalterisch wäre es sinnvoll wenn eine tägliche Abrechnung (womöglich auf amtlichem Formular) über die Bareinnahmen geführt wird mit akzeptabler Tagesendabrechnung, aber sowieso wird das Finanzamt das Ganze nicht lieben. Die lieben nur mäßig Registrierkassen, wollen am Liebsten alles bargeldlos und ein Geldschwein, das da rumsteht, treibt dem Finanzprüfer den Angtsschweiss auf die Stirn, es würde evtl. doch gemogelt.

Aber nehmen wir halt mal an, alles läuft Gott sei Dank ehrlich und der Prüfer findet es glaubwürdig (der nach 1 oder nach 70 Jahren kommt, *nach 1 Jahr wenn scheinbar keine Umsätze da sind, aber immer hohe Mieten bezahlt werden können etc... nach 70 Jahren, wenn der Laden brav seine Steuern aller Art abführt) *. So spricht nichts dagegen, ein Wellness Gewerbe anzumelden das nur dann Geld einnimmt, wenn der Kunde bezahlen will und nur soviel wie er / sie will.

Wäre das nun ein Verein oder eine Stifung hast du das Problem, dass du (beim Verein ausser dir noch 6 andere) jede Menge Leute brauchst, die mitentscheiden und deine Entscheidungsprozesse erschwert und verlangsamt werden...wozu?

Eine Gemeinnützigkeit wäre nur dann gegeben, wenn die Gewinne nach Abzug der Gehälter und Kosten für einen gemeinnützigen Zweck verwendet werden müssen laut Vereinssatzung. Das kann man basteln, aber ist das die Absicht?

Bisher bin ich von einem oder zwei gewerbetreibenden Selbständigen ausgegangen, die als Einzelunternehmer oder als GbR im Wellness-Institut arbeiten. Kommt jedoch ein Angestellter dazu muss er auch entsprechend bezahlt werden, d.h. es würde wohl gegen die guten Sitten verstoßen, dem Mitarbeiter als Lohn x% dessen was gespendet wird, anzubieten, sondern man muss ihm einen Stundenlohn oder Festlohn anbieten...

Die Frage ist ob das ganze gewerblich ist oder sein muss. Wenn nicht. Umsatzsteuer kannst du vergessen da du keine Rechnung schreibst. Spenden an nicht eingetragenene Vereine sind eigentlich Geschenke und die sind bis 10 Euro Steuerfrei ( Pro spendende Person ) Die frage währe zuklären ab wann das Finanzamt nicht mehr so sieht

Natürlich kannst du das machen. Umsatzsteuer würde aber genauso anfallen. Du hast Ausgaben und Einnahmen, die du auch versteuern mußt. Aber die Leute wären damit überfordert, weil sie die Arbeit gar nicht wirklich einschätzen können. Es gibt ja schon Experimente damit, da gehen die Leute wieder weg statt sich selbst Gedanken zu machen, was es wohl Wert wäre.

Außerdem sollte man nicht unterschätzen, was für Kosten mit der Selbständigkeit verbunden sind.

Ich halte die Überlegung welche hinter der Frage steht, für absolut theoretisch. Kein Betrieb könnte unter diesen Voraussetzungen kostendeckend arbeiten. Bei dem angeborenen Geiz der Menschheit (Geiz ist gail!) wäre jeder Betrieb auf dieser Basis zum Untergang verurteilt. - Die Nutzer des "Wellness-Instituts" würden sich bei den Spenden wahrscheinlich ständig unterbieten. Weil allein schon der Grundgedanke eines solchen "Betriebskonstrukts" abartig ist, lohnt es sich auch nicht weiterzudenken, zu planen.

Fantho  21.05.2011, 11:19

Jeder Nutzer, der auf dieser (Spenden-)Basis ein Projekt in Anspruch nehmen wird, wird nicht im Sinne des Geiztums handeln (Ausnahmen wird es immer geben, wie überall auch), und jeder wird auf der Grundlage seines eigenen 'Vermögens' seinen Obulus entrichten, womit hier gar kein gewolltes Unterbieten zustande kommen wird (im Gegenteil: Schamgefühl). Das Gewissen ist immer noch existent und es wird auch eine Bewusstseinsumstellung eintreten. Und noch etwas: Geiz ist nicht angeboren, sie wurde von den (gierigen) Menschen 'erdacht'. MfG Fantho

derprediger  21.05.2011, 11:57
@Fantho

Mit dem "nicht angeborenen Geiz" hast du natürlich recht. - War von mir ein unüberlegtes Wort und im Sinne von "üblich" gedacht. Beim Rest denke ich allerdings weiterhin schlechter über die Gesellschaft als du. - Würde mir wünschen du würdest Recht behalten.

sowas ähnliches hat man ja schon mal gemacht (in restaurants) und das läuft noch heute

und das lief sehr gut.

man hatte keine verluste

ja das wäre zumindest einmal den versuch wert