was macht ein Psychologe bei der Krankenkasse?!

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Beim MDK arbeiten Ärzte oder es werden Ärzte hinzugezogen, keine Psychologen.

Es gibt Stellen für Psychologen (in der Regel allerdings approbierte Psychotherapeuten), die sich um Betreuung und Therapieplatzvermittlung bemühen. Das sind Pilotprojekte einiger Kassen, letztlich, um niedrigschwellige Angebote mit dem Ziel einer schnellen Arbeitsfähigkeit der Patienten zu haben, um Kosten (für eine richtige Psychotherapie) zu sparen. Andere Kassen gehen andere Wege.

Die Gutachter im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zur Beurteilung einer Kostenübrnahme im Fall einer beantragten Psychotherapie sind von den Krankenkassen unabhängig. Es sind niedergelassene oder zB universitär angebundene erfahrene Psychotherapeuten die pro Gutachten eine feste Vergütung erhalten. Eine Bindung an eine bestimmte Krankenkasse gibt es nicht, alle Kassen müssen nach einem Zuweisungsschlüssel Anträge an einen aus der Gutachterdatenbank der Kassenärztlichenn Vereinigung zugewiesenen Gutachter schicken. Die Voraussetzungen für Gutachter kann man in der Psychotherapie-Richtline (§26b) nachlesen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung bestellt im Einvernehmen mit den Bundesverbänden der Vertragskassen die in dem Verfahren tätigen Gutachter getrennt für die psychoanalytisch begründeten Therapieverfahren und für die Verhaltenstherapie jeweils für die Dauer von fünf Jahren (§12 Absatz 4 Psychotherapie-Vereinbarung).

Psychologen als solche arbeiten in Krankenkassen allenfalls im Personalwesen (Entwicklung und Evaluation von Personalauswahl- und -entwicklungsinstrumenten).