Würdet ihr zu der Bahn BKK wechseln oder lieber bei der AOK bleiben? Es ist für mich aber nicht vorhersehbar, wie die Krankenkassen sich verhalten werden!

3 Antworten

AOK ist für mich das Allerletzte.

Die sind 08/15 und ich habe da sehr schlechte Erfahrungen gemacht.

Das kann ich Dir glauben, was wäre dein Tipp wenn du meine Situation gelesen hast?

@verreisterNutzer

Nach dem Telefonat würde ich das auch entscheiden; aber ich würde definitiv wechseln. Es gibt ja nicht nur 2 Krankenkassen.

Siehe aktueller berteugsfall der AOK Rheinland Hamburg:D

Du solltest das auf jedenfall abklären.

Ich denke es wird bei jeder krankenkasse schwierig werden mit diesem Therapeuten.

Denn Kostenerstattungsverfahren bedeutet für die KK meistens dass es sich um einen privatärztlichen Therapeuten handelt. Und die Kasse ist verpflichtet dich wenn möglich vor einer Bewilligung an einen kassenzugelassenen Therapeuten zu vermitteln.
Also so verstehe ich deine Frage. Daher denke ich egal ob AOK oder BKK oder noch eine andere es wird sehr schwierig.

Ich zitiere mal noch die Vorschrift aus deinem link. : Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war. Das bedeutet genau was ich oben geschrieben habe. Wenn die also nicht in der Lage sind dich "normal"innerhalb der Kasse zu vermitteln.

Deine Angaben sind so nicht ganz richtig. 

Das Kostenerstattungsverfahren ist eine PFLICHT aller gesetzlichen Krankenkassen, sofern eine Behandlung in zumutbarer Wartezeit nicht bei einem Vertragstherapeuten durchgeführt werden kann, wobei natürlich Rahmenbedingungen und die Voraussetzungen der Psychotherapie-Richtlinie zu beachten sind (zB ist es zumutbar, dass sich der Patient die Zeit einrichten muss, er kann nicht auf Wunschterminen bestehen usw.).

Der Anspruch des Patienten auf das Kostenerstattungsverfahren ergibt sich aus § 13 Absatz 3 SGB V .

Bei einem Krankenkassenwechsel wird zunächst jede genehmigte Psychotherapie hinfällig und wird erneut geprüft. Bei gutachterlich genehmigten Therapien bei Vertragstherapeuten ist dies idR kein Problem und nur ein formaler Akt, bei Kostenerstattung schon.

Die BKK u.a. sind nicht FÜR sondern GEGEN das Kostenerstattungsverfahren und sie versuchen, ihre Pflicht dazu durch Sonderverträge zu umgehen und zu unterlaufen. 

Sonderverträge kann aber kein seriöser Psychotherapeut abschließen, sondern nur Hobbytherapeuten, die keine Einnahmen erzielen müssen, um ihren Lebensunterhalt zu sicher; das Honorar bei den Sonderverträgen deckt idR nur die Praxiskosten ggf. noch Kammer und Versorgungswerk, Krankenkasse muss dann schon anderweitig finanziert werden.

Da psychisch erkrankte Menschen für ALLE Krankenkassen der letzte Dreck und Abschaum sind, wird seit jeher hier immer wieder mit neuen Mitteln und vielen Tricks versucht, Dumping-Preise durchzudrücken und das System zu umgehen und zu unterlaufen (ich erinnere an die erfolgreichen Klagen gegen die Honorare, teilweise bei Vorgesprächen ja oft nur 1 EUR / Sitzung!). 

Jedes unnötige MRT wird problemlos bezahlt, Psychotherapie zu erhalten ist ein riesiger Aufwand für alle Beteiligten, der zudem immer in ihrer Rechtmäßigkeit in Frage gestellt wird.

Es ist auch kein Geheimnis, dass der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen und viele Ärztevertreter (die auch die Gremien stellen, die für die Durchführung der Psychotherapie-Regeln, die Honorierung, die Anzahl der Kassenzulassungen usw. verantwortlich sind!) die Psychotherapie aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen raushaben wollen (zugunsten einer preiswerten sozialpsychiatrischen Basisversorgung durch Pflegepersonal) und daran intensiv arbeiten, in dem sie es allen Beteiligten möglichst schwer machen, eine Psychotherapie beginnen zu können, den Therapeuten die Arbeit so unangenehm und so wenig lukrativ wie möglich machen usw. 

Letztlich ist es seit vielen vielen Jahren das Bundessozialgericht, die diese Gruppen dann immer wieder in die Schranken zurückweisen muss. Wobei durch schrittweise Gesetzesänderungen hier auch immer weniger korrigiert werden wird / werden kann.

Hallo, vielen Dank für deine Antwort. Was würdest du mir denn empfehlen! Würdest wechseln oder bei der AOK bleiben? Am Montag werde ich mit dem Teamleiter der Bahn BKK telefonieren, um mein Anliegen zu klären.

@verreisterNutzer

Eine Korrektur zu meiner Frage:

Hallo, vielen Dank für deine Antwort. Was würdest du mir denn empfehlen mit meiner Situation?Würdest wechseln oder bei der AOK bleiben? Am Montag werde ich mit dem Teamleiter der Bahn BKK telefonieren, um mein Anliegen zu klären.

Meine Therapeutin sagt, dass das eine sehr schwierige Entscheidung ist und sie kann mir die Entscheidung nicht abnehmen. Es ist wichtig dem eigenen Gefühl zu folgen sagt sie. Am Montag habe ich aber einen Termin bei ihr dann spreche ich das persönlich mit ihr, weil wir bis jetzt per Mail geschrieben haben.

@verreisterNutzer

Ich kann dir da auch nichts empfehlen.

Es ist aber schriftlich verbindlich abzuklären, wie die BKK ggf. mit der laufenden Therapie im Kostenerstattungsverfahren umgehen wird.

Sollte die BKK darauf bestehen, das über einen Sondervertrag machen zu wollen, wäre dies natürlich mit der Therapeutin zu besprechen, ob sie überhaut dazu bereit und willens ist, in solch einen Vertrag einzutreten (mit allen Konsequenzen).

Anonsten: was die Leistungen und die Bewilligungen usw. angeht, sind die gesetzlichen Krankenkassen alle gleich (was am gesetzlich zunehmend eng vorgegebenen Rahmen liegt) bis auf nur noch wenige Spielräume (Beitragshöhe, die sich aber idR rasch ändern / anpassen sowie einige Projektleistungen, oft aber auch zeitlich befristet). 

Unterschiede gibt es eher darin, wie juristisch sauber gearbeitet wird und wie schnell, was im Wesentlichen von der Qualifizierung und Anzahl der Sachbearbeiter abhängt.