Was ist die "juristische" Definition von schlagen?

6 Antworten

Nein, es gibt keine Notwendigkeit, das zu definieren, da es keinen Tatbestand gibt, der nur davon abhängt, ob jemand geschlagen wurde.

Zum Beispiel für eine Körperverletzung kommt es im Zweifel nur darauf an, ob es weh getan hat.

Juristen verstehen unter Schlagen natürlich etwas anderes als Greifen. Genau wie andere Menschen auch.

Im juristischen Bereich gilt allgemein eine Handlung dann als Körperverletzung nach §223 Abs. 1 StGB, sofern ein Eingriff auf die körperliche Unversehrtheit vorliegt. Der Begriff des "Schlagens" ist im Rechtswesen nicht enthalten.

Physikalisch könnte man es wohl recht gut definieren. Was Juristen draus machen, ist aber fraglich ...

Und: um was für einen konkreten Fall soll es denn gehen ? Oder bist du gerade im (theoretischen) Ius-Studium und musst eine Hausaufgabe lösen ?

An den Kopf greift mir hie und da auch meine Coiffeuse - aber immer in ganz guter und ehrenwerter Absicht.

Vielleicht könntest du es mit "handgreiflich werden" umschreiben. Wenn dann gefragt wird inwiefern, dann sage einfach schlagen.

Goodquestion42  18.03.2017, 16:33

"Handgreiflich werden" kann nun wirklich nahezu alles sein, was man mit den Händen am Körper eines anderen machen kann. Da wird auf jeden Fall eine Nachfrage kommen, was damit gemeint ist und im Zweifel muss man es halt gestisch vormachen!

Ich würde sagen man nennt es "handgreiflich werden".

Goodquestion42  18.03.2017, 16:29

Nein.