Von der Arzthelferin zum Sanitäter?

3 Antworten

Die Ausbildung zum Rettungshelfer ist die niedrigste Qualifikationsstufe im Rettungsdienst, die Ausbildung zum Rettungshelfer ist landesrechtlich geregelt und umfasst in den meisten Bundesländern insgesamt 320 Stunden. Zuerst werden 160 Stunden theoretische Grundlagen gelehrt, der Lehrgang ist meist identisch mit dem Rettungssanitäter- Grundlehrgang und schließt mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung zum Rettungshelfer ab. Im Anschluss folgt eine praktische Ausbildung von ebenfalls 160 Stunden , diese umfasst abhängig des Bundeslandes in dem die Ausbildung absolviert wird 80 Stunden Krankenhauspraktikum und 80 Stunden Rettungswachenpraktikum oder nur 160 Stunden Rettungswachenpraktikum. Rettungshelfer kommen ausschließlich als Fahrer und Assistent des Rettungssanitäters im qualifizierten Krankentransport zum Einsatz, nicht in der Notfallrettung. Einige Hilfsorganisationen besetzen ihre KTW aber auch schon mit zwei Rettungssanitätern. 

Die nächsthöhere Qualifikationsstufe ist die Ausbildung zum Rettungssanitäter, diese umfasst gemäß des Bund- Länder Abkommens zur Ausbildung von Personen im Rettungsdienst mindestens 520 Stunden. Zuerst mindestens 160 Stunden Rettungssanitäter- Grundlehrgang, dann 160 Stunden Krankenhauspraktikum (Aufteilung: 80 Stunden Anästhesie und 80 Stunden Intensivstation oder unfallchirurgische Notfallaufnahme), 160 Stunden Rettungswachenpraktikum an einer anerkannten Lehrrettungswache und mindestens 40 Stunden Rettungssanitäter- Abschlusslehrgang mit schriftlicher, mündlicher und praktischer Abschlussprüfung zum Rettungssanitäter. Der Rettungssanitäter ist im qualifizierten Krankentransport verantwortlicher Transportführer eines Krankentransportwagens und für den sachgerechten Transport und eine sachgerechte Betreuung von nicht- Notfallpatienten ohne vitale Bedrohung verantwortlich, ebenso ist er der Assistent des Notfallsanitäters oder Rettungsassistenten bei der Versorgung von Notfallpatienten auf einem Rettungswagen und zugleich der Fahrer des RTW. In sehr wenigen Bundesländern können RS auch noch als Fahrer und Assistet des Notarztes auf Notarzteinsatzfahrzeugen zum Einsatz kommen. 

Der Notfallsanitäter ist seit seiner Einführung durch das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) am 01.01.2014 die höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst. Die Ausbildung zum Notfallsanitäter dauert insgesamt 3 Jahre (4600 Stunden) und umfasst 1920 Stunden fachtheoretischen und fachpraktischen Unterricht an einer staatlich anerkannten Berufsfachschule für Notfallsanitäter, 720 Stunden praktische Ausbildung in mehreren Bereichen eines geeigneten Krankenhauses und 1960 Stunden praktische Ausbildung an einer anerkannten Lehrrettungswache. Die Ausbildung schließt mit der staatlichen Abschlussprüfung zum Notfallsanitäter ab. Nach erfolgreichem bestehen und bei erfüllen der persönlichen Voraussetzungen (gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes und polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag), kann bei der zuständigen Behörde die Erlaubnis zum führen der geschützten Berufsbezeichnung "Notfallsanitäter/in" beantragt werden. Der Notfallsanitäter ist der verantwortliche Transportführer auf Rettungswagen und Fahrer/Assistent des Notarztes auf Notarzteinsatzfahrzeugen. Mit entsprechender Zusatzqualifikation für die Flugrettung ist auch der Einsatz auf dem Rettungshubschrauber und Ambulanzflugzeugen möglich.

Die Ausbildung zum Rettungsassistenten erfolgt nicht mehr, da der Rettungsassistent vom Notfallsanitäter als höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst abgelöst worden ist. Das Rettungsassistentengesetz (RettAssG) ist nach einer einjährigen Übergangszeit am 31.12.2014 außer Kraft getreten. Bereits ausgebildete Rettungsassistenten müssen während einer im NotSanG festgelegten Übergangszeit bis zum 31.12.2020 eine staatliche Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter ablegen und abhängig ihrer bisherigen Berufserfahrung vorher an einer weiteren Ausbildung von bis zu 960 Stunden teilnehmen. Ebenso hat jeder Rettungsassistent die Möglichkeit der Teilnahme an der staatlichen Vollprüfung zum Notfallsanitäter, die weitere Ausbildung entfällt in diesem Fall. 

Du solltest dir erstmal über die Begriffe klar werden. Die Rangfolge von unten nach oben lautet Rettungshelfer, Rettungssanitäter, Rettungsassistent und Notfallsanitäter.

Rettungssanitäter ist eine kurze Ausbildung die eher zu einer Qualifikation führt als zu einem Ausbildungsberuf. Damit kann man verantwortlich im Krankentransport oder als Beifahrer im regulären Rettungsdienst arbeiten

Rettungsassistent wird nicht mehr ausgebildet.

Notfallsanitäter ist die höchste nichtärztliche Tätigkeit im Rettungsdienst. Die Ausbildung dauert 3 Jahre.