Urlaubsanspruch für arzthelferinnen
würde gerne wissen ob es richtig ist das ich als festangestellte arzthelferin wirklich nur über insgesamt 2 wochen meines jahresurlaubs selbst bestimmen kann und der rest von meinem arbeitgeber festgelegt werden darf?wenn ja wo genau steht das, im manteltarifvertrag steht das nicht gut beschrieben, finde das zweideutig erklärt. wer weiß rat?
6 Antworten
urlaub wird vom arbeitgeber gewährt, d.h. er bestimmt, wann er genommen wird, urlaubsplanung ist recht und pflicht des arbeitgebers. wenn man pech hat, muss man den ganzen urlaub nehmen, wenn betriebsferien sind. zu finden ist das meiner ansicht nach im urlaubsgesetz.
Müsste in Deinem Arbeitsvertrag dann auch so stehen. Kann man halt nichts machen ... außer sich eine andere Arbeitsstelle suchen. Ist bei meiner Frau ähnlich. Sie kann sich z.B. gar keinen Urlaub selber einteilen sondern ist darauf angewiesen, wann der Chef die Praxis schließt.
steht in deinem arbeitsvertrag,wenn die praxis geschossen ist,hast du betriebsbedingt ferien
Da weiss deine Gewerkschaft Rat! Kann in vielem "drinstehen" -im Arbeitsvertrag, in Betriebsvereinbarungen...
So was habe ich ja noch nie gehört, bist du Azubi? Mit ausgelernten würden die das nicht versuchen