Darf ich als med. Angestellte auf Anweisung des Arztes ein Rezept unterschreiben?
Hallo, ich habe folgendes Problem: Mein Chef (Dr. med.) verlangt von mir, dass ich alle Rezepte, die er den Patienten verordnet ausstelle und dann auch unterschreibe, da er nicht weiter gestört werden möchte. Auf meinen Einwand hin, dass ich das als med. Fachangestellte (sprich Arzthelferin) nicht dürfe, sagte er: Dann solle ich halt mit "i.A." unterschreiben, dann wäre das schon ok. Stimmt das wirklich? Oder mache ich mich damit strafbar? Und selbst wenn nicht, wie sieht es mit der Haftung aus? Ich würde mich sehr freuen, wenn ich eine fachliche Auskunft bekommen könnte. Vielen herzlichen Dank im voraus!
3 Antworten
Übererde deine Chef ein paar Blanko Rezepte zu Unterschreiben, für die Zeit wo es mal hektisch zugeht.
Das habe ich bereits versucht (da ich das auch so aus meinen alten Praxen gewohnt bin), leider aber erfolglos, da er es strikt ablehnt Blanko-Rp´s auszustellen. Aber trotzdem Danke für den Tipp :-)
Hallo, der Arzt muss das Rezept selber unterschreiben, wenn er das nicht tut, setzt er seine Berufserlaubnis aufs Spiel. Auch von ihm auf Vorrat unterschriebene Blanko-Rezepte sind nicht erlaubt.
Nein. Das darfst du nicht! Das kann sehr böse Folgen für dich und deinen Arzt haben wenn du das machst.