Wer haftet bei einer Notfall-OP?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hey hey,

ich hatte schon die Vermutung, aber ich wollte es ganz richtig ausgedrückt haben, also hier ist das mal von einer offiziellen Seite;

In manchen Situationen (Bewusstlosigkeit) kann der Patient die Einwilligung nicht selbst erteilen. Unter bestimmten Einschränkungen darf ein erforderlicher Eingriff dann vorgenommen werden, sofern dies dem mutmaßlichen Willen und Interesse des Patienten entspricht.
Im Unterschied zur konkret erklärten Einwilligung (in mündlicher und/oder schriftlicher Form) wird diese Art der Einwilligung als mutmaßliche Einwilligung bezeichnet. 

Dann haftet auch der Arzt nicht, außer der Patient/ die Patientin hat natürlich vorher irgendwas unterschrieben oder eben mündlich die Kenntnis gegeben, dass der Patient diese OP nicht möchte, keine Lebensrettenden Maßnahmen möchte, etc. :)

ganz vielen Dank :)

@Xeniaapf

kein ding, Stern kriegst du ;)

@ETSPlayer

ufff danke haha, aber mir gehts wirklich nur um die Vollständigkeit weil es hier irgendwie zu viele Spießer gibt 😅

@Xeniaapf

schon, ge? ;)

Das stimmt so aber nicht. Der Arzt kann natürlich auch haften, wenn es eine Einwilligung des Patienten gibt, nämlich dann, wenn etwas schief läuft.

Für Fälle in denen der Patient der Behandlung nicht zustimmen kann, gibt es die sogenannte mutmaßliche Einwilligung. Insoweit regelt § 630d Abs. 1 S. 4 BGB folgendes:

Kann eine Einwilligung für eine unaufschiebbare Maßnahme nicht rechtzeitig eingeholt werden, darf sie ohne Einwilligung durchgeführt werden, wenn sie dem mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht.

Die Einwilligung bezieht sich aber nur auf die Behandlung an sich.

Wenn bei einer OP etwas schief geht dann besteht im Regelfall ein Schadensersatzanspruch gegen den behandelnden Arzt bzw. gegen das Krankenhaus. Der Umstand, dass der Patient nicht zustimmen konnte wirkt sich an dieser Stelle meistens nicht aus. Auch bei einer „normalen“ Behandlung die mit Zustimmung des Patienten durchgeführt wird, können schließlich Fehler gemacht werden und Schadensersatzforderungen ggf. geltend gemacht werden.

vielen Dank :)

Das Krankenhaus hat die Haftung für sein Personal, handelt der Arzt jedoch in grober Fahrlässigkeit und lässt sämtliche medizinischen Erkenntnisse außer acht, dann hat er selber die Haftung bzw. kann ihn sein Arbeitgeber bzw. dessen Versicherung dann ganz oder teilweise in Regress nehmen.

Für die Fälle, in denen ein Patient selber keine aktive Zustimmung in die Maßnahmen erteilen kann, ist in Paragraph 630d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt: "Kann eine Einwilligung für eine unaufschiebbare Maßnahme nicht rechtzeitig herbeigeführt werden, so darf sie ohne Einwilligung durchgeführt werden, sofern sie dem mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht". Der mutmaßliche Patientenwille, ist in aller Regel, sofern dem Arzt keine konkreten gegenteiligen Hinweise vorliegen, auf die Heilung und die Linderung der Beschwerden ausgerichtet. Ein konkreter gegenteiliger Hinweis wäre zum Beispiel, wenn ein naher Verwandter des Patienten sagt, gestern erst hat der Patient aber gesagt, dass er die Maßnahme XY nicht möchte und wenn er deswegen sterben sollte (tatsächlicher Patientenwille). Das ist aber für den Arzt auch immer schwierig, ist der tatsächliche Wille nicht in Schriftform fixiert worden, so hat er keinen Beweis dafür, dass das wirklich der tatsächliche Wille des Patienten ist, außerdem, könne die Person theoretisch Lügen und wichtig, war der Patient zum Zeitpunkt der Äußerung überhaupt rechtskräftig in der Lage zur Verweigerung/ meinte er diese ernst, Stock besoffen, kann er zum Beispiel nicht rechtskräftig verweigern. Mfg.

vielen Dank :)

wer haftet? wie soll man die Frage verstehen?

Patient ist bewusstlos, was bleibt dem Doc anderes übrig als zu operieren um ein Leben zu retten; das kann leider auch nach hinten losgehen. Wie soll man das nennen, Schicksal

okay, aber kann da die Familie dann was verlangen, wenn z.B. der Doc einen Fehler gemacht hat?

@ETSPlayer

einen Fehler muss man ihm nachweisen; dann ist er auch verantwortlich

@peterobm

okay, danke

Da zieht dann wohl die Güterabwägung. Keine Notfall OP ist dann ja auch kein Gewinn für den Patienten....

okay, danke, aber was passiert, wenn der Doc einen Fehler machne würde?

@ETSPlayer

Was passiert, wenn er gar nicht tun würde?

@archibaldesel

wenn es eine OP ist, bei der es nicht um Leben geht, sondern z.b. um die Sehfunktion, wer haftet dann, ist immer noch ein Notfall und unser Patient ist immer noch bewusstlos?

@ETSPlayer

Lebensbedrohlich und Sehen ist unwahrscheinlich. Aber im Zweifel muss ein Gericht entscheiden, ob der Fehler grob fahrlässig war. Dann die Versicherung des Arztes, ansonsten niemand.

@archibaldesel

also der Arzt selber nicht?

@ETSPlayer

Nein, die haben immer eine Versicherung für solche Fälle.

@archibaldesel

okay, vielen Dank :)