Urlaub stornieren wg. Krankheit?

7 Antworten

Du hast ja eine Reiserücktrittsversicherung. Was steht da in den AGB?


Ein akuter Hörsturz sollte Argument genug sein- lass Dir das unbedingt von Deinem Doc bescheinigen!


Je nachdem,w as dann also die AGB sagen, sollte die RRV dann also die Kosten von der geplatzen Reise übernehmen.

Dafür hast Du sie ja. Sagen die AGB des Reiseveranstalters z.B. 50% des Preises bei Absage bis.. oder 100% bei Absage .. dann sollte die Versicherung das alles übernehmen.

Dafür hast Du sie ja!

Grundsätzlich sollte eine Stornierung problemlos möglich sein, wenn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt wurde.

Eventuell könnte eine Bearbeitungsgebühr, bzw. ein Selbstbehalt anfallen. 

Ich denke hier müsste die Reiserücktrittsversicherung in Kraft treten. Du brauchst eine ärztliche Krankschreibung. Außerdem brauchst du SOFORT falls du sie noch nicht bekommst, eine Infusionstherapie. Hilft nicht gegen jede Form von Tinnitus aber auf jeden Fall gehen Hörsturz. Sonst kannst du auf dem Ohr taub werden.

Wenn du eine Rücktrittsversicherung abgeschlossen hast, reicht ein entsprechende Attest vom Arzt, ansonsten dürften dir keine Kosten entstehen.

Gute Besserung.

Ein ärztliches Attest wäre von Vorteil um die Ansprüche gegen die Versicherung durchzusetzen. Eine Krankmeldung für den Arbeitgeber solltest Du dir auch geben lassen, damit die Urlaubsansprüche bestehen bleiben.