Schulterblick und Verkehrsbeobachtung

3 Antworten

Ich mache bei einem Kreisverkehr weder bei Ein- noch Ausfahrt den Schulterblick. Autos überholen in einem Kreisverkehr sowieso nicht und auch Motorradfahrer sollten sich hier zurückhalten, gerade WEIL man sie nicht sieht. Kenne es aber auch nur so, dass sich Motorrad- bzw. Fahrradfahrer gerne mal an einer Ampel vorbeidrücken

Vor dem Blinken schaue ich auch nicht in den Rückspiegel, das ist eine einspurige Fahrbahn, da hat keiner zu überholen ^^

Es geht ja darum, ob man es machen MUSS. ;) Während der Fahrprüfung beispielsweise. :)

@Schattenmensch

Hat mir mein Fahrlehrer nie gesagt und den Prüfer hat das auch nicht interessiert

Vor dem Blinken schaue ich auch nicht in den Rückspiegel, das ist eine einspurige Fahrbahn, da hat keiner zu überholen

Unfälle passieren, weil sich mindestens ein Verkehrsteilnehmer nicht an die Regeln hält. Von daher sollte man ständig wissen, was hinter einem passiert, egal, ob man blinkt oder in einen Kreisverkehr ein- oder ausfährt.

Und bei Richtungswechseln schadet es nicht, auch mitzukriegen, was sich neben oder schräg hinter einem abspielt. Wenn dazu alleine der Blick in die Spiegel nicht ausreicht, ist der Schulterblick notwendig.

@ronnyarmin

Würden sich eben diese Leute an die Verkehrsregeln halten, hätte ja auch keiner ein Problem. Aber wenn jemand meint in einem Kreisverkehr überholen zu müssen, bin nicht ich derjenige der sich nicht an Vorschriften hält ;)

@Luke91Nukem

§1 StVO heißt in allgemeine Sprache übersetzt: "Sie müssen immer mit der Blödheit anderer Verkehrsteilnehmer rechnen." - Also: Die Tatsache, dass sich andere wie Deppen benehmen (könnten), berechtigt Dich nicht, ebenfalls einer zu sein ... ;)

Ich mache bei einem Kreisverkehr weder bei Ein- noch Ausfahrt den Schulterblick.

Und wegen Leuten wie dir nutze ich in Kreisverkehren grundsätzlich mit dem Rad die Fahrbahn und nicht den rechts davon verlaufenden Radweg!

Wenn's um mein Überleben geht bin ich egoistisch.

@Skeletor
(...) nutze ich in Kreisverkehren grundsätzlich mit dem Rad die Fahrbahn und nicht den rechts davon verlaufenden Radweg!

Wenn es einen Radweg gibt, sind Radfahrer dazu verpflichtet, ihn zu benutzen ;)

Schulterblick nach rechts beim Einfahren in den Kreisverkehr um keine Radfahrer zu übersehen. Schulterblick nach links halte ich für überflüssig, beim Rechtsabbiegen machste ja auch keinen. (also nach links.) Beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr ist der Blick in den Rückspiegel nicht verkehrt, ggf. auch noch mal Schulterblick nach rechts wg. Radfahrern.

Hi! Ich bin sicher kein Fahrlehrer und auch nicht der perfekteste Fahrer, aber ich würde es so erklären: beim Schulterblick geht es m.E. immer um den toten Winkel auf der Seite, nach der man abbiegen will, also willst Du nach rechts abbiegen schaust Du über die RECHTE Schulter, ob irgendetwas NEBEN Dir im toten Winkel ist. Demzufolge beim Linksabbiegen oder beim Spurwechseln über die LINKE Schulter. Natürlich schaut man sicherheitshalber auch nochmal auf die andere Seite. Mein Fahrlehrer hat immer gesagt "die Löckchen müssen fliegen".

Was ist im Kreisverkehr: bei der EINFAHRT ist die Hauptgefahr links, weil da die Autos herkommen! Rechts schaust Du nochmal, ob vielleicht ein Fahrrad oder so neben Dir ist - die kennen nämlich meist keine Verkehrsregeln und fahren einfach rechts vorbei! Bei der AUSFAHRT könnte auf der RECHTEN Seite ein Motorrad/Fahrrad oder bei mehrspurigen Kreiseln auch ein Auto sein, also RECHTS schauen. Und in den Rückspiegel schaust Du bitte laufend - mit etwas Fahrpraxis geht das ohne den Kopf zu bewegen dann auch schon mal eher unbewusst.

So, ich hoffe, ich habe es einigermassen sinnig beschrieben. Gruß Don

die kennen nämlich meist keine Verkehrsregeln und fahren einfach rechts vorbei!

Ach!?

§ 5 VIII StVO: "Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen."

Wer kennt denn nun die Verkehrsregeln nicht?

-- https://dejure.org/gesetze/StVO/5.html

@Skeletor

Oh, na da hat's aber einer nötig ... !!! Wie du schreibst: ausreichend platz und mit mässiger Geschwindigkeit. Ich weiss nicht wo oder wie du rad fährst aber diese beiden einschränkungen sind anscheinend vielen nicht bekannt - ... aber egal, jeder wie er meint ... Schöne Grüsse und ruhig bleiben, alles gut ... ich wollte dem fragesteller nur seine frage beantworten damit er keine radfahrer, die mit ausreichend abstand und mit mässiger geschwindigkeit rechts vorbeifliegen, umfährt ;-)))