wird bei Einen Verkehrsunfall Blut abgenommen

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Hallo kann080,

nein die Blutentnahme wird in der Regel bei Unfällen nicht durchgeführt.

Nur wenn ein dringender Tatverdacht besteht, dass Du folgende Straftat begangen hast, darf eine Blutentnahme angeordnet werden:


§ 316 StGB - Trunkenheit im Verkehr

(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.

(2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht.


Um in den dringenden Tatverdacht zu kommen, dass man verbotene Stoffe im Blut hat, muss schon mehr dazu gehören als nur in einem Unfall verwickelt zu sein.

Wenn jetzt zum Unfall aber noch festgestellt wird, dass Dein Atem nach Alkohol riecht oder Du andere nicht unfalltypische, aber dafür Drogen oder Alkoholtypische Ausfallerscheinungen hast oder die Pupillen stark verengt oder erweitert sind oder andere Verkehrsteilnehmer schon vor dem Unfall Fahrauffälligkeiten festgestellt haben, kann das langen um die Voraussetzungen für eine Blutentnahme zu erfüllen.

Allerdings bei besonders schweren Unfällen mit Schwerstverletzten oder Toten, wird insbesondere dann eine Blutentnahme angeordnet, wenn der Unfall durch ein völlig ungewöhnliches Fahrverhalten geschehen ist. Beispiele:

  • Geisterfahrer auf der Autobahn

  • auf gerader Straße in den Gegenverkehr geraten

  • besonders erhöhte Geschwindigkeit, wie zum Beispiel wenn Zeugen sagen, der Verursacher hatte mindestens 150 km/h in der Ortschaft drauf

Die Voraussetzungen für die Blutentnahme sind in folgendem Gesetz festgelegt:


§ 81a StPO - (Körperliche Untersuchung des Beschuldigten, Blutprobe)

(1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.

(2) Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu.


Aber wie gesagt, im Normalfall wird bei einem Unfall keine Blutprobe angeordnet, wenn es keine Hinweise auf verbotene Substanzen im Blut gibt.

So nach dem Motto, wir schauen einfach mal nach, obwohl es keine Hinweise auf eine strafbare Handlung nach § 316 StGB gibt, ist nicht zulässig und wird dementsprechend auch nicht gemacht.

Schöne Grüße
TheGrow

Es ist nicht üblich und auch rechtlich sehr problematisch, Blutentnahmen zur Durchführung von Drogentests vorzunehmen, wenn keine ausreichenden Verdachtsmomente vorhanden sind.

Sollten jedoch tatsächliche Verdachtsmomente, die auf Alkohol- und/oder Drogenkonsum hindeuten, vorhanden sein, ist durchaus mit einer entsprechenden Untersuchung zu rechnen.

Im Übrigen wird die Schuldfrage nicht von der Polizei sondern von den Versicherungen oder falls sich diese nicht einigen können, vor Gericht geklärt. Die Polizei nimmt keine Wertung vor sondern ermittelt lediglich die Tatsachen und sichert Beweise.

Ja, wenn die Polizei den begründeten Verdacht hat das du Drogen konsumiert hast. Wenn Drogen nachgewiesen werden hast hast du mindestens eine Teilschuld an dem Unfall. Auch wenn du sonst gar net dran Schuld wärst. Du solltes dich entscheiden ob du fahren oder Drogen konsumieren willst. Beides geht nicht.

Nur wenn Verdacht besteht. Du wirst hinter befragt und wenn jemand einen Verdacht auf drohen oder Alkohol äußert dann wirst du getestet, ansonsten nicht.

Ich würde da sogar drauf bestehen, obwohl ich keine Drogen und keinen Alkohol konsumiere. Als "trockener Alkoholiker" kann mir so niemand vor den Karren fahren und behaupten, ich wäre unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol gefahren!

Ist wohl ein wenig übertrieben. Wie soll einem einer an den "Karren fahren", wenn es kein positives Ergebnis gibt? Egal "wo" einer behauptet (Öffentlich, bei der Polizei, vor Gericht....) du wärst unter "Drogen oder Alkohol gefahren" so muss er das nachweisen.

Wenn die Polizei einen Verdacht bzw. eine Vermutung hat, dann wird es ja eh angeordnet. Andernfalls passiert ja nichts.

@Hefti15

Du hast wohl in deinem Leben auch noch keine Rechtsanwälte kennen gelernt, denen jedes Mittel recht ist um einen Prozess zu gewinnen, oder?