Rechnung für ärztliche Behandlung aus Frankreich. Übersetzung?

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Hallo,

nach EU-Recht müssen die gesetzlichen Krankenkassen alle Rechnungen in EU-Sprachen akzeptieren. Wenn es nur Zuzahlungen/Eigenanteile sind, wird nichts erstattet (ggf. aber von einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung).

Wenn die Krankenkasse die Rechnung bearbeitet hat, muss sie jemand dort auch - zunindest teilweise - verstanden haben.

Vor der Einreichung auf jeden Fall eine Kopie anfertigen. Vermutlich ist auch eine Frist für die Bezahlung genannt. Mögliche Zuschläge für verspätete Zahlung sind immer vom Versicherten zu zahlen und werden nicht erstattet.

Gruß

RHW

RHWWW  18.02.2014, 21:09

Danke für den Stern!

Wenn du die Ausgaben erstattet haben und die Rechnungen einreichen möchtest, brauchst du eine beglaubigte Übersetzung von einer vereidigten Urkunden-Übersetzerin (m/w).

Wenn du bei deiner Suchmaschine "Dolmetscher" und "Justiz" eingibst, kommst du schrittweise zu der Auswahl beeidigter Sprachmittler für deinen Wohnort. Dann klickst du dich durch -- welche Sprachkombination, Dolmetscher oder Übersetzer usw. Die Übersetzung muss ausgedruckt und mit dem Stempel plus Unterschrift der Urkunden-Übersetzerin beglaubigt werden, dann wird sie zusammen mit dem Original als gültig anerkannt.