Wer zahlt die angefallenen Mahnungsgebühren ,wenn die Krankenkasse nicht rechtzeitig zahlt?

10 Antworten

Wer mahnt wen? Mahngebühren zahlt derjenige, der die Zahlung verzögert, bzw. die Rechnung nicht bezahlt.

Wenn Du also was vorstrecken musst, musst Du das auch bezahlen. Egal, wann die KK erstattet.

Hallo purplecat987,

in welcher Situation wurden dir Mahnungskosten in Rechnung gestellt?

Bist du gesetzlich krankenversichert? Dann werden die Arztkosten direkt über deine Versichertenkarte abgerechnet. Der Arzt wickelt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse ab. Hier kommt es daher in der Regel nicht zu irgendwelchen Mahngebühren.

Bist du jedoch privat krankenversichert, so erhältst du nach abgeschlossener Behandlung eine Rechnung. Du wirst damit aufgefordert die Kosten innerhalb einer bestimmten Zahlungsfrist zu überweisen. In dem Fall hast du einen Vertrag mit dem Arzt. Zahlst du die Rechnung nicht rechtzeitig, können dir Mahngebühren entstehen.

Die private Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung dann, wenn du die Rechnung bei deiner PKV einreichst. Die PKV ist nicht an bestimmte Zahlungsfristen gebunden. Die Kosten werden direkt auf das Konto des Versicherungsnehmers überwiesen.
Wann die Leistung dann an den Arzt gezahlt wird, liegt auch nicht mehr in der
Hand des Versicherers. Der Versicherer kommt aus diesen Gründen nicht für die Mahngebühren auf.

Solltest du deine Frage auf die Rechnungsabwicklung in der PKV beziehen, rate ich dir bei deiner PKV nach der Bearbeitungsdauer zu fragen. Dauert die Bearbeitung einmal länger, kann man immer mal  mit dem Rechnungsaussteller über einen Aufschub der Zahlungsfrist sprechen.

Hat dir das geholfen?

Viele Grüße

Catherine vom Barmenia-Team

Krankengeld? Konto überzogen? Die Mahngebühren bei der Krankenkasse einreichen. Schick denen die Kontoauszüge.

Normalerweise wird übergangslos das Krankengeld ausgezahlt. Sollte das bei Dir mit erheblicher Verspätung eingegangen sein, dann musst Du Dich an Deine Kasse wenden. lg lilo

wenn du eine Rechnung erhälst, von was auch immer und du wartest bis die Kasse dir den Betrag erstattet, dann musst du die Mahngebühren selbst zahlen.

denn idR läuft das so ab. man erhält eine Rechnung. geht in Vorleistung und zahlt, und reicht dann die Rechnung bei der Kasse zur Erstattung ein.

wenn du es anders gemacht hast, dann ist das dein eigener Fehler.

Geht es um die Zahlung von Krankengeld oder was ist los? Welche Mahngebühren sind denn aufgelaufen?

Krankengeld wird genau wie Gehalt rückwirkend bezahlt und Deine laufenden Kosten musst Du im Griff haben.