Zahlt das die Krankenkasse?

13 Antworten

"Kuno33" hat die Frage aufs Beste beantwortet. Darum will ich mich auf eine Bemerkung zu dem ganzen Komplex beschränken:

Eine notwendige Therapie darf nicht an den Kosten scheitern. Sicher gibt es für diesen Grundsatz auch Grenzen, wirtschaftlich sowie technisch ist nicht alles machbar, auch nicht im reichen Deutschland.

Aber die Fragestellung zeigt, dass die Aufklärung des Patienten unzureichend ist. Darum weise ich darauf hin, dass durch die Atemaussetzer bei einer Schlafapnoe die nächtliche Sauerstoffversorgung eines Menschen leidet. Die Folge sind Bluthochdruck und übermäßige Herz-, Kreislaufbelastungen. Das kann in der Folge zu erhöhten Risiken führen und ist für einen erheblichen Teil der Schlaganfall- und Herzinfarktfälle mitverantwortlich.

Mit anderen Worten: Bei Schlafapnoe handelt es sich nicht um eine Problematik, die man vernachlässigen könnte. Es darf deshalb nicht entscheidend sein, ob die dabei anfallenden selbst zu tragenden Kosten hoch oder niedrig ausfallen. Man muss sich bei der Zustimmung zu dieser Therapie nur fragen, ob man so gut wie noch möglich leben oder leichtsinnig in eine große (möglicherweise tödliche) Gefährdung hinein stolpern will.

sehr schöne antwort. DH

Finde die Gesundheit natürlich auch sehr wichtig, aber was ist, wenn man das finanziell einfach nicht schafft? Ich bin Frührentnerin, bekomme also wirklich nicht viel. Bei Brillen gibt es sogenannte "Kassengestelle", beim Zahnarzt bin ich als "Härtefall" eingestuft. Wie sieht es bei diesen Geräten aus?

Falls die Krankenkasse das nicht bezahlt, was kommen dann für Kosten auf einen zu? Was deckt die Kasse ab?

Da ich eine Broschüre von meinem Hals Nasen Ohren Arzt hier habe, kenne ich auch die Nebenwirkungen der CPAP-Therapie wie "Austrocknung der Nasenschleimhäute" und "Augenreizung". Beides ist sehr gefährlich bei mir, da ich seit vielen Jahren Nasenspray-süchtig bin (ja, das gilt wirklich als Sucht!) und meine Schleimhäute dadurch schon sehr angegriffen sind und das Spray einfach weglassen geht in meinem Fall nicht. Ohne bekomme ich dank verengter Nasenscheidewand im Liegen keine Luft. Auch mit einer Augenreizung darf ich nicht spaßen, da ich eine chronische Bindehautentzündung habe und bereits mit Hornhautentzündung zu Kämpfen hatte von klein auf. Habe auch 9 Dioptrin und bin ohne Brille so gut wie blind.

Laut Broschüre bräuchte ich also einen Atembefeuchter. Zahlt die Kasse diesen auch?

Falls nun Fragen aufkommen. Bei mir wird es dank verengtem Hals und Übergewicht (ausgelöst durch Krankheit und Psychopharmaka) vom HNO vermutet und ich soll demnächst ein Atemgerät für die Nacht bekommen, welches Atemaussetzer und Schnarchen aufzeichnet. Wenn das dann auffällig ist, geht's ins Schlaflabor. Weiß jemand wie sowas abläuft? Ich kann mir unter einem Schlaflabor nicht viel vorstellen? Ist das wie im Krankenhaus? Kann man da auch tagsüber sich aufhalten oder darf man da jeden Abend neu hinfahren? Das nächste wäre für mich 20km weiter. Ich bin übrigens 23 Jahre alt.

@MissMiau999

Dass die nCPAP-Behandlung eine Kassenleistung ist, haben ja schon viele der hier Antwortenden festgestellt. Die Horrorvorstellung, dass von der jährlichen Wartung ein so hoher Anteil selbst zu tragen sei, kann nur einen privat Versicherten treffen. Auch die profitieren inzwischen von den seit bald zehn Jahren wartungsfreien Geräten. Die Kassenleistung erstreckt sich auf alles, außer dem gesetzlichen Anteil an Zuzahlung (Rezeptgebühr) und finanziert damit auch die jährlich zu wechselnde Gesichts- beziehungsweise Nasenmaske.

Die genannten "Nebenwirkungen" sind keine solchen: 1. Die Gefahr einer Bindehautreizung beruht auf Lecks bei falschem Maskensitz. Da entweicht zwischen Gesicht und Maskenkissen etwas "Druck-"Luft. Das muss in Zusammenarbeit mit dem Gerätelieferanten korrigiert werden. Das besser zu machen, kann die Patientin lernen. 2. Das Problem der trockenen Schleimhaut wird durch eine vorgeschaltete Befeuchtung gelöst. Nicht jede Patientin wird das benötigen. Wenn Du einen brauchst, wird das verordnet und dann übernimmt die Kasse die Kosten. Manchmal öffnen Patienten unwillkürlich den Mund im Schlaf. Dann strömt natürlich ein Teil der Luft unter dem Druck da heraus. Das trocknet dann die Mundschleimhäute. Wenn es nicht verhindert werden kann, muss man von der einfacheren Nasen- auf eine Gesichtsmaske wechseln. - Mit anderen Worten: Die Fehlanwendungen, die gefährlich oder lästig werden können, sind vermeidbar und müssen vermieden werden.

Im Schlaflabor kann man sich auch tagsüber aufhalten, wenn es in einer Klinik integriert ist. Ein Teil des (ersten) Tages wird ja auch für Untersuchungen benötigt (Lungenfunktion, HNO). Wenn nicht, kann man auch zwischendurch nach Hause. Aber es wird nicht unbedingt eine zweite oder dritte Nacht benötigt. Manchmal ist auch die Diagnose nach einer Übernachtung klar. Dann kann es unter Umständen etwas dauern, bis das Gerät zur Verfügung steht. Erst dann wird dies in einer zweiten Nacht angepasst. In dieser Abfolge gibt es also keine feste Regelung. Wenn Du die Entfernung zum Labor nicht so leicht zwischendurch bewältigen kannst, ist man dort vielleicht bereit, den Aufenthalt so aufzuteilen, dass es Dir entgegenkommt.

ich habe auch so ein beatmungsgerät und bin sehr zufrieden,nur die kosten (ICH HABE EINE ZUZAHLUNGS BEFREIUNG) aber die PB eaKK schreibt vor,das im 24-monatigem rhytmus eine wartung durchgeführt wird. Die kosten von 223,72 euro minus100, euro von der kasse ,so verbleiben mir noch 123,72 die michbelasten

Hallo hab das Gerät für die Schlaftherapie von der Kasse bezahlt bekommen. Gegen eigenanteil von 10 Euro. Jetzt brauche ich zusätzlich noch ein stationäres Sauerstoffgerät zur optimalen Therapie übernimmt das die Kasse auch?

Das CPap- oder evtl. auch BiPap-Gerät wird von der Krankenkasse gekauft und Dir als Leihgerät zur Verfügung gestellt. Du musst die Rezeptgebühr, wohl in Höhe von 10 Euro zahlen. Die musst Du auch später einmal jährlich für die Wartung und die Lieferung von Verbrauchsmaterial zahlen.

Das Gerät speichert die Anzahl der Therapiestunden. Die Krankenkasse wird Dich vermutlich irgend wann fragen, wieviel Stunden das waren. Das wird im Gerät angezeigt.

Es handelt sich übrigens nicht um ein Sauerstoffgerät. Es wird aus der Umgebung normale Luft angesaugt und mit dem Druck, der sich bei der Untersuchung im Schlaflabor als optimal herausgestellt hat, Dir über die Nase eingeblasen. Dadurch kann sich der Rachen nicht mehr verschließen. Wichtig ist, dass Du regelmäßig das Gerät verwendest, um Folgeerkrankungen wie Bluthochdruck und Risiken durch die nächtlichen Apnöen zu vermeiden. Es lohnt sich auf jeden Fall das Gerät zu nutzen.

Wenn das Gerät vom Arzt verordnet wird, bezahlt die Krankenkasse ein** LEIHGERÄT**. Wie hoch evtl. Eigenbeteiligung ist, kann dir deine Krankenkasse bestimmt mitteilen. Außerdem kannst du dich von der Zuzahlungspflicht befreien lassen. Bei einer chronischen Erkrankung musst du nur 1 % deines Bruttoeinkommens als Zuzahlung pro Jahr leisten.