Keratokonus Screening Krankenkasse?

2 Antworten

Hallo,

Das was du da schreibst ist so nicht ganz richtig. Zunächst einmal nennt sich die Behandlung nicht "Screening" sondern "Corneal Crosslinking". Dabei wird eine Riboflavin(Vitamin-B)-Lösung auf die zuvor aufgeraute Hornhaut getropft. Anschließend wird die Hornhaut ca 30 min lang mit UV-Licht bestrahlt (Das Pupillenzentrum wird natürlich zum Schutz der Netzhaut ausgespart).Dies führt zu einer zusätzlichen Vernetzung der Kollagenstruktur, was die Hornhaut stabilisiert. Der derzeitige Zustand wird damit eingefroren(Verbessert wird deine Sicht dadurch nicht, es wird lediglich verhindert, dass es sich weiter verschlechtert).

Lass auf jeden Fall die Finger von Methoden, die die oberste Schicht der Hornhaut nicht entfernen. Es gibt zwar viele Studien, die "beweisen", dass es wirkt, aber diese Studien betrachten lediglich einen Zeitraum von einem Jahr nach der OP, welcher absolut nicht aussagekräftig ist.



Wenn man vom Keratokonus betroffen ist, wird er früher oder später beide Augen "befallen". Allerdings stoppt ein Keratokonus fast immer im Alter von etwa 40-50 Jahren. Das bedeutet aber für junge Menschen (wie auch mich), dass sich in den nächsten Jahren noch einiges tun kann.

Die AOK übernimmt seit 01.04.2015 die Kosten des Corneal Crosslinking, allerdings nur, falls sich die Hornhautkrümmung nachweislich verschlechtert hat. https://bayern.aok.de/inhalt/besondere-ambulante-augenchirurgische-versorgung/ Ich bin mir nicht sicher, ob das die AOK Hessen auch übernimmt. Allerdings bin ich mir absolut sicher, dass die AOK die einzige gesetzliche Krankenkasse ist, die Crosslinking überhaupt bezahlt.



Weitere Informationen zum Keratokonus und seiner Behandlung findest du auch auf folgender Seite: http://www.neuhann.de/crosslinking/

Falls du noch irgendwelche Fragen haben solltest, einfach diesen Beitrag kommentieren :)


lg,Simon


Die Leistungskataloge der GKV´s sind Deutschlandweit praktisch identisch. Deine Therapieform ist offensichtlich in keinem verankert, hier könnte bestenfalls eine Einzelfallentscheidung greifen.Bei einem Kassenwechsel ist diese in absehbarer Zeit allerdings eher fraglich.  

Versuche mit deiner jetzigen Versicherung eine Lösung zu finden, nur das halte ich für sinnvoll. Zeige deiner Versicherung wie wichtig dir die Gesundheit deiner Augen ist . Nur so ist der Erhalt deiner Arbeitskraft auf lange Sicht hin gewährleistet. 

Mit Aussagen wie "....weil ich lieber blind bleibe anstatt 3000 Euro zu zahlen für den Mist. " wirst du nichts erreichen. Hier ist Feingefühl und Verhandlungsgeschick gefragt. 

Für private Versicherer bist du mit der Erkrankung ein unkalkulierbares Risiko.