Muss ein falsch ausgestelltes Rezept vom Arzt begleichen?

3 Antworten

Frage Deine Krankenkasse. Die sollten Dir eine verbindliche Auskunft geben können.

Natürlich musst du das nicht bezahlen. Für die Ausstellung eines Rezeptes haftet der Arzt in medizinischer und bei Kassenrezepten auch in finanzieller Hinsicht. Der Arzt hat dir ein nicht erstattungsfähiges Präparat auf einem Kassenrezept verordnet. Das war alleine sein Fehler. Nun hat er eine Regressforderung der Kasse erhalten und muss die Kosten für das falsch verordnete Medikament ersetzen. Damit hast du nichts zu tun, denn du konntest dich darauf verlassen, dass die Verordnung des Präparates auf Kosten der Kasse korrekt war. Außerdem hättest du die Verordnung wahrscheinlich abgelehnt, wenn du gewusst hättest, dass du 77€ selbst hättest zahlen müssen.

Für den Fehler muss dein ehemaliger Arzt also ganz alleine gerade stehen, es ist schon eine Dreistigkeit, die Kosten von dir einzufordern.

@Djoser. Würde Dir gerne ein Kompli schicken, das geht aber leider nicht. Man kann Dir weder ein Kompli noch eine Nachricht schicken. Bitte melde Du Dich bei mir.

Kontaktiere deine Krankenkasse. Es gibt Medikamente, die auch bei einem (falschen) "roten" Rezept nicht von der Krankenkasse bezahlt werden: siehe NEGATIVLISTE. Eine Verjährung tritt nach drei Jahren in Kraft.